Sechs Vereine bauen gemeinsam:Bürgerhaus für Schönbrunn

Kulturschausschuss gewährt Höchstförderung für Projekt

Früher trafen sich Vereine auf dem Land beim Wirt, mittlerweile schließen sie sich zusammen und bauen gemeinsam sogenannte Bürgerhäuser, die sie gemeinsam für ihre Aktivitäten nutzen. In Unterhofkirchen, Gemeinde Taufkirchen, ist vor kurzem so ein Haus fertig gestellt worden, nun hat auch die Dorfgemeinschaft Schönbrunn, Gemeinde St. Wolfgang, einen Antrag an den Landkreis gestellt, einen Zuschuss für so ein Vorhaben zu gewähren. Der Ausschuss für Bildung und Kultur hat einstimmig einen Betrag in Höhe von 15 000 Euro gebilligt.

Sechs Vereine wollen das Projekt gemeinsam schultern. Dabei handelt es sich um die Feuerwehr Schönbrunn-Fürholzen, die Frauengemeinschaft Schönbrunn, der Krieger- und Soldatenverein Schönbrunn, die Marianische Männerkongregation Schönbrunn, die Katholische Landjugendbewegung Schönbrunn und der Schützenverein Frohsinn Schönbrunn. Für die Förderung maßgeblich waren dabei die ersten fünf Vereine, der Antrag des Schützenvereins soll gesondert im Rahmen der Sportförderung behandelt werden.

Die Vereine haben ihren Antrag bereits im Frühjahr gestellt, mit dem Bau wurde noch nicht begonnen, aber man hat den Vereinen bereits das Einverständnis zu einem "vorzeitigen Maßnahmebeginn" erteilt. Ein geeignetes Grundstück wurde von der Gemeinde St. Wolfgang zur Verfügung gestellt. Da das geplante Bürgerhaus kulturschaffende Vereine in vielerlei Bereichen der Kultur- und Heimatpflege beherbergen wird, die sich in weitreichenden Aktionen und Veranstaltungen um die Brauchtumspflege im Landkreis Erding bemühen, war für den Ausschuss das Kriterium der auf das Landkreisgebiet bezogenen Bedeutung erfüllt.

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme wurden mit 766 000 Euro veranschlagt. Nach den Kulturförderrichtlinien sind die Baukosten mit bis zu zehn Prozent oder maximal 15 000 Euro förderfähig. Da die betroffenen Vereine sämtliche Räumlichkeiten, mit Ausnahme des Schießstandes mit Nebenräumen, überwiegend gemeinschaftlich nutzen, wurde im Ausschuss die Höchstförderung veranschlagt und auch beschlossen .

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