Schwierige Verhandlung ohne Zeugen:"Ich wollte ihm nur Angst einjagen"

Ein Streit, zwei Verletzte: Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung lässt sich vor Gericht nicht erhärten

Von Max Ferstl, Wörth

Der Abend begann mit ein paar Bieren und Musik, er endete mit einem Streit und einem Messer. Zwei Männer wurden am 11. April 2015 im Asylbewerberheim Wifling verletzt. Der eine trug zwei Schrammen an der Hüfte davon, der anderer blutete am Handgelenk. Letzteren hat die Staatsanwaltschaft nun wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Ein Vorwurf, der sich vor dem Amtsgericht Erding weder abschließend belegen noch entkräften ließ. Der entscheidende Zeuge war nicht erschienen. Deshalb setzte Richter Andreas Wassermann die Hauptverhandlung aus, unterbreitete aber einen Vorschlag: 120 Sozialstunden solle der Angeklagte in sechs Monaten abarbeiten. Der Verteidiger stimmte zu, die Staatsanwältin wollte aber noch keine Erklärung abgeben. Zu unklar sei das, was sich an jenem Abend ereignet habe.

Der Angeklagte schilderte die Situation folgendermaßen: Er habe am Abend "fünf, sechs Halbe" getrunken und sich in seinem Zimmer aufgehalten, als drei Leute hereinkamen und ihn "angingen". Warum, wüsste er nicht. "Vielleicht war ihnen die Musik zu laut", vermutete er. Einer habe sein Messer genommen und ihn attackiert. Er habe sich lediglich verteidigt, behauptete der Angeklagte, und sich verletzt, als er dem Angreifer das Messer aus der Hand geschlagen hätte.

Sein Verteidiger stufte die Auseinandersetzung als "Notwehrsituation" ein. Das Verfahren sollte eingestellt, der Angeklagte freigesprochen werden. Die Staatsanwältin sah das anders, was vor allem an den weiteren Ausführungen des Angeklagten lag: Wütend sei er gewesen, gab er zu, als er das Messer vom Boden aufgehoben hatte: "Ich wollte ihm nur Angst einjagen." Obwohl er festgehalten worden sei, hätte er den Angreifer leicht an der Seite verletzt. Anschließend seien Leute dazwischen gegangen.

"Ich erkenne keine Notwehrsituation", sagte die Staatsanwältin. Der Angeklagte sei ja "vor Wut" auf den Geschädigten losgegangen, daher nehme er dessen Verletzungen "billigend in Kauf". Allerdings gelang es nicht, den Ablauf der Ereignisse zweifelsfrei zu rekonstruieren.

Diejenigen, die zur Aufklärung etwas beitragen könnten, waren nicht da. Der eine Zeuge hält sich mittlerweile in Italien auf, der Geschädigte - zum Tatzeitpunkt ebenfalls alkoholisiert - lebt inzwischen in Amerika. Er erzählte der Polizei damals eine abweichende Version. Die Musik im Zimmer des Angeklagten sei sehr laut gewesen, es sei zum Streit gekommen. Das Messer habe allerdings nur der Angeklagte gehabt. Die Verletzungen am Handgelenk seien die Folge eines Sturzes, als er nach seinem Angriff geschubst worden sei. Einer der Anwesenden hält sich noch in Deutschland auf, er erschien aber trotz Vorladung nicht vor Gericht. "Ich kann das Verfahren nicht einstellen, ohne den einzigen Zeugen gehört zu haben", sagte Richter Wassermann. "Unseriös" wäre das.

Zumal die Staatsanwältin, anders als der Verteidiger, keine Notwehrsituation erkannte. Sie sei zwar nicht bereit, das Verfahren einzustellen, betonte sie, sehr wohl aber könne man über einen minderschweren Fall diskutieren. Es gebe viele Aspekte, die für den Angeklagten sprechen würden.

So hat der Geschädigte keine ernsthaften Verletzungen davongetragen. Nur "ein paar Schrammen", fand Richter Wassermann. Der Angeklagte hingegen hatte sich erheblich verletzt, die Wunde am Handgelenk musste im Krankenhaus genäht werden, die Stiche sind noch immer zu sehen. Auch plagen ihn psychische Probleme, er verbrachte mehrere Wochen im Bezirksklinikum Taufkirchen, nimmt Medikamente. Auch einen Suizidversuch hat er hinter sich. Nun soll ein Gutachten klären, inwiefern sich die psychische Erkrankung und der Alkoholeinfluss sich auf die Tat ausgewirkt hatten.

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