Mord an Schwangerer in Taufkirchen:Täter legen Revision ein

Der Richter sprach bei der Urteilsverkündung von einer "abscheulichen Tat". Zwei Männer aus dem Landkreis Erding sind wegen Mordes an einer schwangeren Frau verurteilt worden. Jetzt legen sie vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe Revision ein.

Nach dem Urteil im Prozess um den Mord an einer Hochschwangeren haben die beiden Täter Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt. Dort werde überprüft, ob das Urteil Rechtsfehler aufweise, sagte ein Sprecher des Landgerichts Landshut.

Die zwei jungen Männer waren Ende Oktober in Landshut zu je zehn Jahren Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts ermordeten sie im Februar gemeinsam eine 21-Jährige aus dem oberbayerischen Taufkirchen (Landkreis Erding) mit 165 Messerstichen.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der19-Jährige seine frühere Liebhaberin und ihr Baby im Bauch mit den Messerstichen getötet hat. Sein 21-jähriger Kumpel hatte die Frau dabei fest- und ihren Mund zugehalten.

Das Gericht befand die Männer wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch für schuldig. Der Vorsitzende Richter Leo Ziegler sprach von einer "abscheulichen Tat".

Richter Ziegler sagte bei der Urteilsverkündung, der werdende Kindsvater habe sich mit dem Mord seiner Probleme entledigen wollen. Mindestens 90 Sekunden lang habe der damals 18-Jährige auf die Frau eingestochen, in ihren Bauch und ihren Hals. Er habe aber nicht gleichzeitig zustechen und die Frau zum Schweigen bringen können.

Daher habe er seinen Freund gebraucht, dessen Beteiligung auch als Mord zu bewerten sei. Sein Verteidiger hatte einen Freispruch für ihn beantragt. Die beiden Männer aus Erding waren nach den Worten des Richters "heimtückisch, sogar listig" vorgegangen, weil sie einen Raubmord vorgetäuscht hätten, um die Tat zu verschleiern. Dazu hätten sie die Tote geknebelt und unters Bett gezogen.

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