S-Bahn-Ringschluss:Freie Bahn

Am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sind keine Klagen mehr gegen den Erdinger Ringschluss anhängig. Von den ursprünglich sechs Einwendern haben einige von selbst zurückgezogen, andere sind vor Gericht gescheitert

Von Regina Bluhme, Erding/Eitting

Von den insgesamt sechs Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Erdinger Ringschluss, Bauabschnitt 1, ist keine einzige übrig geblieben. Wie die Pressestelle des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) auf Nachfrage mitteilt, ist dort keine Klage mehr anhängig. Entweder haben die Kläger zurückgezogen oder sie sind, wie im Fall der Gemeinde Eitting, vor Gericht in allen Punkten abgeschmettert worden. Eittings Bürgermeister Reinhard Huber hatte in der jüngsten Gemeinderatssitzung über eine Beschwerde gegen das VGH-Urteil abstimmen lassen. Ergebnis: Der Gemeinderat verzichtet darauf. Die Deutsche Bahn rechnet mit einem Baubeginn der ersten Trasse für das Jahr 2022.

Die künftige S-Bahnlinie verläuft laut Planfeststellung in einem ersten Teil vom Bahnhof München Flughafen bis zur Stadtgrenze Erding. Und von dort in einem zweiten Abschnitt über das Stadtgebiet Erding. Im ersten Bauabschnitt inklusive des neuen Bahnhofs Schwaigerloh "befinden wir uns im Übergang von der Planungsphase in die Bauvorbereitung", schreibt eine Sprecherin der Deutschen Bahn auf Nachfrage. Dies umfasse "die Vorbereitung, Erstellung und Durchführung der Ausschreibung der Bauleistung". Der Realisierungs- und Finanzierungsvertrag befinde sich "auf der Zielgeraden" und könne "in Kürze unterzeichnet werden". 2022 soll mit dem Bau von Abschnitt 1 begonnen werden.

Ein Teil der Trasse von Abschnitt 1 führt über Eittinger Flur. Die Gemeinde hatte einige Änderungswünsche. In einer mündlichen Sitzung im Februar am VGH wurden die Änderungswünsche verhandelt. Das Gericht schmetterte jeden einzelnen Punkt ab. Damit wird es zum Beispiel keinen Lärmschutzwall in Reisen geben. Auch der von der Gemeinde geforderte S-Bahn-Halt in Eitting wird nicht kommen. Ebenso wenig wird die Brücke zwischen Reisen und Siglfing während der Bauzeit der neuen Brücke erhalten bleiben.

Dass für einen S-Bahn Halt in Eitting "der Zug abgefahren war", sei ihm vor der Verhandlung schon klar gewesen, sagt Eittings Bürgermeister Reinhard Huber. Aber zumindest beim Lärmschutz hätte er sich doch eine Berücksichtigung erwartet. Eine Beschwerde gegen das Urteil habe "ganz, ganz schlechte Chancen", das sei ihm bewusst gewesen, fügt Huber hinzu. Er habe das Thema dennoch in einer der ersten Gemeinderatssitzungen auf die Tagesordnung gesetzt, weil er alle Räte, vor allem die neuen, zum Stand der Dinge informieren wollte, so Huber. Einstimmig hat der Gemeinderat dann beschlossen, auf eine Beschwerde vor dem VGH zu verzichten.

Vielleicht ein kleiner Trost für Eitting: Auch ein international tätiges Unternehmen ist mit seiner Klage gegen den Ringschluss vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Die Lear Corporation mit Niederlassung im Oberdinger Gewerbegebiet Schwaig und die Grundstückseigentümerin Int Real International Real Estate Kapitalanlagegesellschaft hatten auf Änderungen in der Planfeststellung gepocht. Beide Klagen wurden im März vom VGH abgewiesen. Allerdings wurden den Unternehmen "die Entscheidungsgründe noch nicht zugestellt", sagt Franziska Haberl, Pressesprecherin am VGH. Theoretisch könnten die beiden also noch die Zulassung zur Revision beantragen. Sehr wahrscheinlich ist das aber nicht.

Also: Bahn frei für den ersten Bauabschnitt. Das Planfeststellungsverfahren für den zweiten Bauabschnitt hingegen zieht sich. Bereits vor zwei Jahren hat die Bahn beim Eisenbahnbundesamt (EBA) die Planfeststellung beantragt. Nun habe das EBA die Prüfung der Unterlagen beendet. Aktuell arbeite der Freistaat Bayern die Rückmeldungen in die Unterlagen ein, so die DB-Sprecherin. Nach einer abschließender Prüfung werde das EBA dann die Unterlagen an die Anhörungsbehörde, die Regierung von Oberbayern, weiterleiten. "Diese wird das Anhörungsverfahren (Öffentlichkeitsbeteiligung) durchführen. Mit der Offenlegung der Planfeststellungsunterlagen rechnen wir dieses Jahr."

Eine Einwendung gegen die Trasse zeichnet sich schon ab. Die erste der sechs Klagen gegen den Abschnitt 1 des Erdinger Ringschlusses war im Februar bei einer mündlichen Verhandlung vor dem VGH zurückgenommen worden. Es hatte ich nämlich herausgestellt, dass der Kläger nur indirekt von dem Trassenabschnitt 1 betroffen ist. Sein Grund liegt im Abschnitt 2 innerhalb der Erdinger Stadtgrenzen. Der Vorsitzende Richter versicherte ihm damals aber, dass er auch später alle seine Rechte wahrnehmen könne.

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