S-Bahn prallt gegen Schneeräumer:Geldstrafe für städtischen Mitarbeiter

S-Bahn prallt gegen Schneeräumer: Das Räumfahrzeug war nach dem Zusammenstoß zerstört.

Das Räumfahrzeug war nach dem Zusammenstoß zerstört.

(Foto: Gerhard Wilhelm/oh)

61-Jähriger wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verurteilt. Zusammenstoß im Januar verursacht 300 000 Euro Schaden. Angeklagter sieht Materialermüdung als Ursache

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Die Größenverhältnisse waren am frühen Morgen des 10. Januar sehr unterschiedlich, als eine S-Bahn aus München am Bahnübergang Altenerding gegen den kleinen Schneeräumer prallte, dessen Räumschild sich in den Schienen verkeilt hatte. Verletzt wurde bei dem Unfall zum Glück keiner, aber der Sachschaden mit rund 300 000 Euro ist enorm. Zudem war bis 5. Februar der Übergang für den Verkehr gesperrt. Am Mittwoch wurde nun der Fahrer des Gefährts wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt. Zudem muss der 61-Jährige die Kosten des Verfahrens tragen.

Der Mitarbeiter der Stadt Erding wollte an dem Tag gegen 6.05 Uhr mit dem Räumfahrzeug den Bahnübergang überqueren. Nach den damaligen Ermittlungen hatte sich dabei das gesenkte Räumschild in den Gleisen verkantet und es blieb stecken. Als sich die Schranken des Bahnübergangs senkten, ist der Fahrer der herannahenden S-Bahn noch entgegen gelaufen, um den Lokführer zu warnen. Dieser hat zwar sofort eine Notbremsung eingeleitet, die S-Bahn konnte jedoch nicht mehr rechtzeitig gestoppt werden: Sie fuhr in das Räumfahrzeug und schleifte es ungefähr 20 Meter mit. Das Schneeräumgerät verkeilte sich unter dem Zug und der entgleiste.

Vor das Amtsgericht Erding kam der Fall, weil der Mitarbeiter den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro nicht akzeptieren wollte. In der Verhandlung sagte er auch warum: Es müsse ein Materialschaden vorgelegen haben, er selber trage keine Schuld. Er sei mit gehobenem Schild auf den Bahnübergang gefahren, als das Räumschild mit einer Größe von 80 Zentimetern Höhe und einer Breite von 1,60 Metern in "Bruchteilen einer Sekunde" heruntergefallen sei. Der Angeklagte vermutet eine Materialermüdung bei den Bolzen, mit denen das Schild befestigt sei. Zwar überprüfe man beim Umbau des neun Jahre alten Fahrzeugs die Bolzen, mit denen das gesamte Gestell mit Schild am kleinen Traktor befestigt sei, aber nicht die Bolzen, die das Schild selbst halten. Und das ganze Konstrukt sei beim Räumen häufiger Stößen ausgesetzt, zum Beispiel wenn Kanaldeckel über den Straßenbelag stünden.

In einem waren sich Staatsanwaltschaft, Richter Björn Schindler und die Verteidigerin des 61-Jährigen einig: Ein Gutachten, das die Materialermüdung beweisen könnte, sei aufwendig und teuer und nicht im Sinne aller Beteiligten. Weshalb Richter Schindler anregte, den Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Höhe zu beschränken, womit sich die Staatsanwaltschaft anfreunden konnte, der Angeklagte aber erst auf Zureden seiner Verteidigerin. Der 61-Jährige sah sich weiter als unschuldig an. Zudem habe er seit dem Unfall psychische Probleme wie Schlaflosigkeit.

Amtsrichter Schindler senkte daraufhin die Tagessatz- und Eurohöhe. Zum einen habe der Angeklagte keinerlei Einträge im Bundeszentralstrafregister, zum anderen könne man den Fahrlässigkeitsvorwurf nur als "sehr gering" ansehen. Was aber im Raum stehe, sei die hohe Schadenssumme: 150 000 Euro am Zug und 150 000 Euro an Gleis und Übergang.

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