Rechtsstreit gegen Grünen-Kreisrat Glaubitz:Klage zurückgezogen

Der Freistaat Bayern trägt alle Kosten des Verfahrens, zu einer Verhandlung kommt es nicht mehr. Der Grünen-Kreisrat wird eine Erklärung verlesen

Von Florian Tempel, Erding

Der Freistaat Bayern hat die Klage gegen Kreisrat Stephan Glaubitz (Grüne) zurückgenommen. Der außergewöhnliche Rechtsstreit, über den die Süddeutsche Zeitung und der Bayerische Rundfunk auch überregional berichtet haben, ist somit noch vor dem für kommenden Dienstag angesetzten ersten Verhandlungstermin am Landgericht Landshut vom Tisch. Kern der ausgehandelten Vereinbarung sind zwei Punkte: Der Freistaat Bayern trägt alle Kosten, Glaubitz muss keinen Cent zahlen. Dafür wird er im Kreistag am Mittwoch eine Erklärung verlesen. Deren Inhalt ist von den Rechtsanwälten beider Seiten abgestimmt und wird vorab nicht bekanntgegeben.

Im Wesentlichen wird Glaubitz wohl sagen, dass seine Kritik an der restriktiven Genehmigungspraxis des Landratsamts Erding bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Flüchtlinge nicht gegen die Mitarbeiter der Ausländerbehörde gerichtet war. Er hat das bereits in einer schon vor Monaten im Internet veröffentlichten schriftlichen Erklärung getan, die nun aber - das ist ein weiterer Teil der Abmachung - von der Homepage des Grünen-Kreisverbands gelöscht wird. Glaubitz' Internet-Beitrag war, wie es in der aktuellen Presseerklärung aus dem Landratsamt heißt, "der Anlass für die Klage". Wie das sein konnte - der Text ist zwar kritisch, aber nicht polemisch und nicht ehrenrührig -, bleibt nicht nachvollziehbar.

In der Presseerklärung wird auch mitgeteilt, dass die Einigung zur Beendigung des Rechtsstreits "nach dem Vorstoß von Landrat Martin Bayerstorfer" zustande gekommen sei. Die Formulierung, Landrat Bayerstorfer (CSU) habe schon "vergangene Woche (...) Entgegenkommen signalisiert", suggeriert, dass die Beilegung des Rechtsstreits vor allem durch ihn möglich geworden sei. Als im Herbst vergangenen Jahres die Klage gegen Kreisrat Glaubitz bekannt geworden war, hatte Bayerstorfer zunächst verlauten lassen, nicht er, sondern der Freistaat habe die Klage wegen angeblich ehrenrührigen Falschbehauptungen eingereicht. Formal war das richtig, denn formal hatte das Landesamt für Finanzen geklagt. Der Vizepräsident des Landesamts für Finanzen, Johannes Eichinger, und später auch Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU) machten jedoch deutlich, dass die Klage nur auf Wunsch des Landratsamts Erding eingereicht worden sei. Bayerstorfer wollte seine Rolle bei der Einreichung der Klage als möglichst gering darstellen und versucht jetzt, seine Rolle bei der Beendigung als wesentlich zu präsentieren. Glaubitz' Rechtsanwalt Jerzy Montag schreibt in seiner Presseerklärung zur Klagerücknahme, Landrat Bayerstorfer sei an der "geschlossenen Vereinbarung nicht beteiligt". Der SZ sagte Montag, dass der Text der Vereinbarung auf einem Vorschlag der Vorsitzenden Richterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Landshut basiere.

Der wesentliche Punkt für Montag ist, dass der Freistaat "die von ihm angestrengte Klage" zurücknimmt: "Damit wird sich der Freistaat Bayern in die Position des Unterliegens begeben und sämtliche Kosten des Verfahrens zahlen müssen." Montag hatte von Anfang an den extrem hohen Streitwert kritisiert, den die von Bayerstorfer beauftragten und im Namen den Freistaat aktiv gewordenen Anwälte mit mehr als 91000 Euro angesetzt hatten. Das Prozessrisiko für Glaubitz betrug deshalb nach seiner Rechnung 45 000 Euro. Bayerstorfer und andere spielten das Prozessrisiko als übertrieben herunter. In einer Antwort der bayerische Staatsregierung auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Gülseren Demirel bestätigte aber Innenstaatssekretär Gerhard Eck Montags Rechnung. Eck gab das Prozessrisiko für den Freistaat mit etwa 31000 Euro an. Dass das weniger ist als die Summe, die Glaubitz schlimmstenfalls gedroht hatte, liegt lediglich darin, dass der Staat keine Gerichtskosten zahlen muss. Ansonsten seien die Rechnungen "auf den Cent gleich", sagte Montag.

Bayerstorfer gibt sich in seiner jüngsten Presseerklärung - obwohl mit der Klage nichts Substanzielles erreicht, aber viel Geld ausgegeben worden ist - scheinbar zufrieden: "Wir haben Punkt für Punkt belegt, dass die von Herrn Glaubitz erhobenen Vorwürfe zur Arbeitsweise der Ausländerbehörde in keiner Weise gerechtfertigt sind." Weiter heißt es: "Wenn Anträge von Asylbewerbern auf Arbeitserlaubnis abgelehnt werden, erfolgt das strikt auf der Grundlage des Gesetzes und ministerieller Weisungen. (...) Ich freue mich, dass das nun auch Kreisrat Glaubitz anerkennt."

Rechtsanwalt Montag, der mehr Grund zur Zufriedenheit haben darf, stellt fest: Sein Mandant habe "zu keinem Zeitpunkt dem Ausländeramt des Landratsamts Erding Gesetzesbrüche, die Nichtbeachtung von Weisungen des Innenministeriums oder einen Ermessensmissbrauch vorgeworfen". Hingegen bleibe bestehen: "Herr Glaubitz hält seine Kritik an der Ermessensausübung des Ausländeramts des Landratsamts Erding bei der Verweigerung von Arbeitserlaubnissen für Ausländerinnen und Ausländer mit unsicherem Aufenthaltsstatus in der Vergangenheit weiterhin für fundiert und für richtig."

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