Prozess:Frau in Erding vergewaltigt - Angeklagter schweigt vor Gericht

Prozessbeginn gegen mutmaßlichen Vergewaltiger

Im Gerichtssaal wurden dem Angeklagten die Handschellen abgenommen. Dabei ist bei ihm "jederzeit mit impulsiven Durchbrüchen zu rechnen".

(Foto: Armin weigel/DPA)
  • Vor dem Landgericht Landshut muss sich ein 24-jähriger Erdinger wegen Vergewaltigung und versuchten Totschlags einer 40-Jährigen verantworten.
  • Das Opfer stellte sich bei der Tat im vergangenen Herbst tot und flüchtete schwer verletzt durch den Erdinger Fehlbach.
  • Der Mann ist bereits wegen Körperverletzung und Raubdelikten vorbestraft.

Von Florian Tempel, Landshut

Die Tat, die dem 24-jährigen Erdinger am Landgericht Landshut zur Last gelegt wird, ist ein Realität gewordener Albtraum: Laut Anklage hat der Mann im vergangenen Herbst nachts eine 40-jährige Frau in der Erdinger Innenstadt, in der Grünanlage am Fehlbach, erst vergewaltigt und danach versucht, sie umzubringen. Das schwer verletzte Opfer entkam, indem es sich tot stellte, die Böschung zum Fehlbach hinunterrollte und sich durch den kleinen Fluss ans andere Ufer rettete, wo Anwohner ihr die Tür öffneten. Dem wegen Körperverletzung und Raubdelikten vorbestraften Angeklagten droht nicht nur eine langjährige Haftstrafe, sondern auch unbefristete Sicherungsverwahrung.

Die äußerliche Erscheinung des Angeklagten ist furchteinflößend. Er ist ein großer, bulliger Typ. Die Halbglatze, die kurz geschorenen Resthaare und der schwarze Ein-Wochen-Bart lassen ihn älter aussehen, als er ist. Als er auf der Anklagebank Platz nimmt, wirkt er extrem angespannt. Das entgeht auch dem Vorsitzende Richter Markus Kring nicht: "Sie machen auf mich den Eindruck, als wollten Sie jeden Moment über den Tisch hechten und irgendjemanden an die Gurgel gehen." Kring sagt das ganz locker, scheint aber auch ein bisschen besorgt zu sein.

Der Psychiater Georg Groß hat vorab in einem Gutachten geschrieben, beim Angeklagten sei "jederzeit mit impulsiven Durchbrüchen zu rechnen". Kring erkundigt sich bei Groß, der als Gutachter im Prozess dabei ist. Der hält den Angeklagten aktuell nicht für gefährlich. Eine weitere Nachfrage, nun beim Angeklagten, ist eher eine Drohung. Richter Kring sagte ihm, er soll Bescheid geben, bevor er austickt. Damit man ihn dann vorsorglich "an Händen und Füßen fesseln, an den Tisch binden und verschnüren kann".

Der erste Absatz der Anklage klingt noch harmlos: Am 22. September 2016, gegen 1.15 Uhr saßen der Angeklagte und die später Geschädigte auf einer Bank in der Anlage am Fehlbach und unterhielten sich. Was dann kommt, ist schockierend: Der Angeklagte habe der Frau "unvermittelt" mit einer Bierflasche auf den Hinterkopf geschlagen. Es folgten Todesdrohungen, Faustschläge ins Gesicht und eine brutale Vergewaltigung. Als die Frau ihrem Peiniger in den Penis biss, habe dieser - so sieht es der Staatsanwalt - "erzürnt beschlossen, die Geschädigte nunmehr zu töten". Der Angeklagte habe das nackte Opfer mit Faustschlägen und Fußtritten traktiert und fast erwürgt. Erst als die Frau sich tot stellte, habe er von ihr abgelassen. Diese Gelegenheit nutzte die Frau, um durch den Fehlbach zu flüchten.

Der Angeklagte machte keine Angaben. Allerdings hat er vor dem Prozess zweimal mit dem psychiatrischen Gutachter gesprochen. Der berichtete, dass der Angeklagte in Erding geboren ist, hier die Haupt- und eine Förderschule besucht habe. Ein halbes Jahr vor der Tat wurde er nach fast drei Jahren Jugendgefängnis aus der Haft entlassen. Dem Psychiater hat der Angeklagte gesagt, er habe "noch nie etwas Schlimmes gemacht", "nie jemanden vergewaltigt" und er könne sich "nicht erklären, warum jemand solche Geschichten erzählt". Nach der Haft wolle er "eine Frau kennen lernen und eine Familie gründen".

Das Opfer wird in der kommenden Woche aussagen. Ihr Lebensgefährte und ein Freund haben als Zeugen den Vorabend der Tatnacht aber bereits etwas klären können. Demnach kannte die Frau den Angeklagten flüchtig, hatte ihn nach fünf Jahren wieder getroffen und den Abend mit ihm im Erdinger Spielothek-Stüberl "Glückspilz" verbracht. Dort arbeitet ein langjähriger Freund der Frau. Er sagte, sie hätten zu dritt Dart gespielt und sich gut unterhalten. Nach einem Grapscher des Angeklagten habe die Frau sofort gesagt, dass er die Finger von ihr lassen solle. Der Angeklagte habe sich entschuldigt "und wir haben dann gedacht, das passt wieder."

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