Prozess:Erdinger Frauenarzt bestreitet Tötung seiner Ehefrau

Prozess: Der frühere Erdinger Frauenarzt Michael B. beim Auftakt des ersten Prozesses im Landgericht Landshut am 6. November 2014.

Der frühere Erdinger Frauenarzt Michael B. beim Auftakt des ersten Prozesses im Landgericht Landshut am 6. November 2014.

(Foto: Renate Schmidt)
  • Dem früheren Erdinger Frauenarzt Michael B. wird vorgeworfen, seine Ehefrau im Streit getötet zu haben.
  • Aus Mangel an Beweisen war der 57-Jährige am 19. Januar 2015 nach langem Prozess freigesprochen worden.
  • Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch allerdings auf. Ehe das Verfahren neu aufgerollt werden konnte, war der Arzt nach Südamerika geflogen.
  • Die Anklage ist nun dieselbe wie im November 2014 und der Ausgang des Verfahrens ebenso ungewiss wie damals.

Ein angeklagter Frauenarzt aus Erding hat vor dem Landgericht Landshut bestritten, seine Ehefrau umgebracht zu haben. Michael B. habe "seine Ehefrau nicht getötet", las einer seiner Anwälte am Mittwoch in einer vorbereiteten Erklärung vor. "Der Freispruch war richtig."

Der 57-Jährige war 2015 in einem früheren Verfahren freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch allerdings auf und verwies das Verfahren erneut an das Landgericht Landshut. Ehe das Verfahren neu aufgerollt werden konnte, war der Frauenarzt nach Südamerika geflogen. Ende Februar wurde er nach Deutschland ausgeliefert.

"Das Leben unseres Mandanten lag 2015 buchstäblich in Trümmern"

Aus Sicht der Verteidigung birgt "dieser Punkt keinen weiteren Hinweis auf eine Täterschaft", auch wenn es wie eine Flucht wirke. Der Mediziner sei vielmehr aus Verzweiflung nach Chile gegangen, um sich dort ein neues Leben aufzubauen. "Das Leben unseres Mandanten lag 2015 - trotz des Freispruchs - buchstäblich in Trümmern", hieß es in der Erklärung. "Seine geliebte Ehefrau war ihm gewaltsam genommen worden."

Die Anklage hat sich für das neue Verfahren nicht verändert. Sie ist exakt dieselbe wie die, die Staatsanwalt Klaus Kurtz vor drei Jahren erhoben und am 6. November 2014 im Landshuter Schwurgerichtssaal verlesen hat. Die Anklage ist immer noch genauso knapp und kurz wie damals. Der so genannte Sachverhalt, der dem Angeklagten zur Last gelegt, wird in drei Sätzen nur dürftig umrissen. Darin heißt es, der Angeklagte habe seine Frau erst massiv verprügelt, dann erwürgt. Michael B. bestreitet das.

Am Abend des 4. Dezember hatte er, kurz nachdem er von der Arbeit in seiner Erdinger Praxis in sein Reihenhaus im Stadtteil Pretzen nach Hause zurückgekommen war, seine Nachbarn um Hilfe gerufen. Seine Ehefrau lag tot im Bad im ersten Stock seines Hauses. Der alarmierte Notarzt und Beamte des Kriminaldauerdienstes der Kripo Erding schätzten die Lage komplett und völlig falsch ein. Sie glaubten, die Frau sei bei einem Sturz ums Leben gekommen. Mögliche Spuren wurden nicht gesichert. Noch schlimmer: Michael B. durfte mit Erlaubnis der Polizei sogar den Tatort säubern. Bei der Obduktion der Leiche, die beinahe nicht einmal vorgenommen worden wäre, zeigte sich dann, dass die Frau Opfer eines Gewaltverbrechens geworden war. Michael B. wurde verhaftet. Die Polizei konnte aber nur noch wenige, zum Teil mikroskopisch kleine Blutspuren sichern.

Als Motiv sieht die Staatsanwaltschaft Differenzen der Eheleute darüber, ob der Angeklagte Kontakte zu seinen vier leiblichen Kindern aus erster Ehe haben durfte, was seine zweite Frau verhindern wollte. Zudem war das Opfer alkoholkrank und am Tattag massiv betrunken, was zu einer Eskalation des Streits beigetragen habe. Die Anklage lautet nicht auf Mord, sondern auf Totschlag.

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