Süddeutsche Zeitung

Presserat erkennt Kampagne gegen Karl-Heinz Figl:Wichtige Etappensiege

Berichterstattung über früheren Geschäftsführer der Stadtwerke Dorfen missbilligt

Von Florian Tempel, Dorfen

Die Rufmordkampagne gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Stadtwerke Dorfen ist schon eine Zeit lang her. Nun meldete sich Karl-Heinz Figl mit einer Presseerklärung in eigener Sache wieder zu Wort. Er habe "drei wichtige Etappensiege im Kampf um seine Rehabilitierung" erreicht: In zwei Prozessen sei es dem Dorfener Anzeiger, dem Lokalteil des Münchner Merkurs, untersagt worden, bestimmte Aussagen zu wiederholen, die 2015 und 2016 publiziert wurden. Die für ihn erfolgreichen Klagen "hatten zum Ziel, wesentliche Kernaussagen der verleumderischen Pressekampagne" zu untersagen, schreibt Figl. Außerdem hat der Deutsche Presserat wegen eines Artikels über Figl gegen den Dorfener Anzeiger ein Missbilligung ausgesprochen. Eine Missbilligung ist die zweitschärfste Maßnahme des Presserats. In der Entscheidung, die ohne Gegenstimme getroffen wurde, heißt es: "Der Beschwerdeausschuss erkennt in der Berichterstattung eine Verletzung der Grundsätze der Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde, der Sorgfalt und der Richtigstellung."

Figl ist fraglos das Opfer intriganter Verleumdungen geworden und nach einer üblen Kampagne 2016 von einer knappen Mehrheit des Dorfener Stadtrats geschasst worden. Er ist seitdem fast durchgehend ohne Anstellung und sieht seinen ehedem guten Ruf anhaltend beschädigt, da auch der Stadtrat bislang nichts zu seiner Rehabilitierung unternommen hat. Figl hat die Stadtwerke Dorfen 14 Jahre lang zu einem ökologisch ausgerichteten Betrieb ausgebaut sowie den Breitbandausbau durch eine eigene Glasfasersparte bei den Stadtwerken vorangetrieben.

Die Rufmordkampagne gegen Figl verlief in drei Akten. Den Auftakt machte ein Bericht des Dorfener Anzeigers mit dem Titel "Gehaltspoker des Geschäftsführers" im Oktober 2015, laut dem Figl sich mit unlauteren Bedingungen finanziell besser stellen wollte. Figl teilt nun mit, dass die Vertreter des Dorfener Anzeigers in den Gerichtsverfahren in Landshut argumentiert hätten, sie hätten keineswegs gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen: Die unhaltbaren Behauptungen hätte man von eigentlich glaubwürdigen Informanten erhalten. Bei diesen zwei Informanten habe es sich um ein Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke sowie ein Mitglied des Stadtrats gehandelt. Der Personenkreis, aus dem die aber tatsächlich unwahren und verleumderischen Behauptungen stammen, ist somit gut eingrenzbar. Um wen es sich handelt, ist jedoch nach wie vor nicht geklärt.

Als Figl sich Ende 2015 gegen die falschen Anschuldigungen wehrte und ihre Unwahrheit nachwies, folgte nicht etwa eine Richtigstellung, sondern es kamen neue Angriffe: Nun wurde ihm unterstellt, er habe Bürgermeister Heinz Grundner (CSU) mit einem Nazivergleich beleidigt. Als Figl sich auch dagegen wehrte, kam es zum finalen Rufmordakt.

Bei der Staatsanwaltschaft Landshut und dem Dorfener Anzeiger wurde eine anonyme Anzeige eingereicht. Darin hieß es, Figl habe Mitarbeiter zu falschen eidesstattlichen Versicherungen genötigt. Das war zwar erlogen, erfüllte aber den beabsichtigten Zweck. Die Mehrheit des Stadtrats stimmte gegen einen vom Aufsichtsrat einstimmig empfohlenen neuen Vertrag für Figl als Stadtwerkschef. Im Nachgang rechtfertigten die Stadträte und der Bürgermeister die Entlassung mit Hinblick auf die verlogene Anzeige. Auch als die Staatsanwaltschaft die Anzeige als Betrug enttarnt hatte, unterblieb abermals - und bis heute - eine gebotene Erklärung zur Rehabilitierung Figls.

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Quelle:
SZ vom 22.12.2018
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