Pliening:Badeverbot bestätigt

Gemeinderat erlässt Verordnung für Landshamer Seen

Von Alexandra Leuthner, Pliening

In den renaturierten Baggerseen bei Landsham-Moos darf nicht gebadet werden. Das hatte der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz des Bayerischen Landtags im vergangenen Oktober schon festgestellt, und das hat der Plieninger Gemeinderat als Exekutivorgan jetzt endgültig festgelegt. Für den Beschluss gestimmt haben auch Roland Ernst und die gesamte Fraktion von SPD und Parteifreien. Ernst war es gewesen, der im Vorjahr als Sprecher des Bürgervereins Landsham-Moos mit einer Petition an den Landtag eine Entscheidung über ein grundsätzliches Betretungsrecht im ehemaligen Kiesgrubengelände ins Rollen gebracht hatte.

Der Landtagsausschuss hatte nach einem Ortstermin bestätigt, dass der Eigentümer der Landschaftsseen, der Landwirt Josef Kern, tatsächlich gesetzlich verpflichtet ist, der Öffentlichkeit Zutritt zu seinem Besitz zu gewähren. Er hatte aber gleichzeitig ein Badeverbot angeraten. Die Seen waren einst unter anderem mit Betonblöcken verfüllt worden, aus denen eiserne Armierungsstangen ragen, die, so die Befürchtung der Ausschussmitglieder - und auch des Landwirts - eine Gefahr für Leib und Leben von Schwimmern darstellen könnten. Kern hatte das mit Unterwasseraufnahmen von Tauchern untermauert. Ernst erklärte in der Gemeinderatssitzung, mit der Zustimmung zum Badeverbot "unterstelle ich mich dem Gesetz und dem, was der Landtag gesagt hat". Dennoch, fügte er hinzu, bezweifle er die Beweiskraft der Filmaufnahmen. Es gebe keinen Beleg, wo diese Aufnahmen gemacht worden seien.

Schwimmverbotsschilder sollen nun also aufgestellt, dafür sollten aber jene Schilder mit dem Schriftzug "Betreten verboten" längst abgebaut worden sein. Das sind sie aber nicht, wie Johann Taschner vom Landratsamt bei einer Besichtigung am Freitag feststellte. Ebenso wenig sind ein Erdwall am Ostrand des Geländes und eine Schranke verschwunden - und er habe auch Abfälle und Zäune gesehen, "die da eigentlich nicht hingehören", so Taschner. Dem Landwirt werde die Rechtslage nochmals erläutert. Wenn auch das ergebnislos verlaufe, erlasse das Landratsamt eine entsprechende Anordnung, "die ist dann für ihn mit Kosten verbunden".

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