Pläne in der Kritik:K.o.-Kriterium Kaminhöhe

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Neues Heizkraftwerk der Klinik löst weiter Befürchtungen aus

So ganz glücklich sind die Wartenberger Gemeinderäte noch nicht mit der Bebauungsplanverfahren "Sondergebiet Heizwerk Klinik", aber das liegt vor allem daran, dass Planer Franz Pezold erst nach der Erstellung eines Immissionsgutachtens sagen kann, wie hoch der Schornstein mindestens werden muss. Die je zur Hälfte mit Gas und Holzpellets befeuerte Anlage soll eine Wärmeleistung von einem Megawatt erzeugen und die Gebäude der Klinik Wartenberg versorgen. Für Gemeinderäte Christian Pröbst (CSU) ist die zukünftige Höhe des Kamins sogar ein K.o.-Kriterium: "30 Meter ist für mich nicht tragbar". Pezold schätzt die Höhe auf rund 15 Meter nach den bisherigen Gesprächen mit den Klinik-Architekten.

Entwarnung gab Pezold bei den zu erwartenden Emissionen aus dem Kamin. Dafür würde ein Gutachten erstellt. Gemeinderat Nikolaus Hintermaier (FDP) sagte zudem, dass er sich sicher sei, dass bei Anlagen ab 50 Kilowatt Leistung ein Filter eingebaut werden müsse. Der Gemeindeplaner hat zudem im Bebauungsplan festgesetzt, dass nur Hackschnitzel eingesetzt werden dürfen, die aus naturbelassenem Holz oder chemisch unbehandelten Gebrauchtholz hergestellt werden. Beim Lärm durch den Betrieb des Kraftwerkes entspreche man im Plan den gesetzlichen Anforderungen, bei der Luftreinhaltung sei man sogar besser als gefordert, sagte Pezold.

Zwar müssen zunächst für die bis zu acht Meter hohen Gebäude - Lager, Garage, Heizhaus, Bunker und Notstrom - ein paar Bäume zur Badstraße gefällt werden, aber es soll zum einen nachgepflanzt werden und die Fassade zur Straße hin soll mit naturfarbenen Holzschalungen versehen gestaltet werden.

Was man ebenfalls noch nicht endgültig geregelt hat, ist die Zufahrt über die Badstraße. Lastwagen, die aus dem Ort heraus die Klinik ansteuern dürften keinerlei Probleme habe, den rund zwanzig Meter aufs Klinikgelände verlegten Eingang zum Heizkraftwerksgelände anzufahren, aber es könnte sein, dass für Lieferungen aus Richtung Ortsausgang der Radius zum Einbiegen zu klein ist. Das soll im endgültigen Bebauungsplan festgelegt werden.

© SZ vom 21.07.2018 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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