Süddeutsche Zeitung

Prozess in Erding:Pflege des Vaters endet mit Bewährungsstrafe

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Aus dem Gericht von Gerhard Wilhelm, Erding

Ein 51-Jähriger aus Dorfen ist am Amtsgericht Erding wegen 18-facher Veruntreuung zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden - auf Bewährung. Seine Tat: Er hatte seinen an Demenz erkrankten Vater in sein Haus geholt, dafür ein Bad behindertengerecht umgebaut, und für den Umbau sowie alltägliche Bedürfnisse seines Vaters, aber auch für sich und seine Familie vom Konto des Vaters Geld abgehoben - insgesamt 28 293,07 Euro. Geld, das er als einziges Kind einmal erben würde, weshalb er von seinem Vater auch schon vorher die Kontovollmacht hatte.

Um den damals 86-Jährigen bei sich aufnehmen und pflegen zu können, hatte er vom Gericht die Betreuungsvollmacht erhalten. Doch was er vorher mit Erlaubnis seines Vaters durfte, also Geld auch für seine Zwecke abheben, wurde zur Untreue, da er mit der Vollmacht das Geld des Vaters ausschließlich nur noch zu dessen Wohl verwenden hätte dürfen.

"Wenn ich das alles gewusst hätte, wäre ich zur Bank gegangen, um einen Kredit aufzunehmen. Glauben Sie mir, ich wollte keinen bescheißen, schon gar nicht meinen Vater", sagte der Angeklagte. Natürlich habe er Geld abgehoben, das bestreite er auch nicht, aber eben zum Teil für den Badumbau. Für sich habe er Geld abgehoben, das er mit der Pflegebedürftigkeit seines Vaters aufgrund eines Gendefektes arbeitsunfähig geworden sei, aber ein Haus in Dorfen abzahlen und zwei Kinder im Alter von 15 und 21 Jahren sowie seine damalige Frau unterhalten musste. Er habe auch dieses Geld nie für sich behalten wollen, sondern sozusagen von seinem Vater einen Kredit über 50 000 Euro aufnehmen wollen, um das Geld später zurück zu zahlen.

Doch zu diesem Kreditvertrag ist es nie gekommen. Der Angeklagte hatte nach dem Amtsgericht München - sein Vater wohnte in Taufkirchen - zunächst auch vom Amtsgericht Erding bestätigt bekommen, dass die Betreuungsvollmacht für die Aufenthaltsbestimmung, die Gesundheitsfürsorge, Wohnungsangelegenheiten, Schriftverkehr und Post sowie die Verwaltung des Vermögens des Vaters gelte. Da ein Kredit zwischen dem Anklagten und seinen vom ihm betreuten Vater aber juristisch zu einem Interessenkonflikt führte, wurde eine "Ergänzungsbetreuung" angeordnet.

Drei Mal, so der Angeklagte, sei jemand vom Gericht oder dem Landratsamt Erding vorbei gekommen, um seinen Vater zu fragen, ob der das alles auch so wolle. Doch die Aussagen der Behörden seien in seinen Augen widersprüchlich gewesen. Eine Person habe ihm statt eines Kreditvertrages vorgeschlagen, dass er von seinem Vater Miete nehmen solle, eine andere, dass er eigentlich keinen Kreditvertrag benötige, weil er Alleinerbe sei.

Als Alleinerbe würde er ohnehin das gesamte Geld erben

Sein Verteidiger sagte, dass sein Mandant immer ein gutes Verhältnis zu seinem Vater gehabt habe, das zeige auch die Kontovollmacht, die er vorher schon hatte, und dass es für seinen Vater auch früher schon selbstverständlich gewesen sei, seinen Sohn finanziell zu unterstützen. Genauso selbstverständlich wie für den 51-Jährigen, den an Demenz Erkrankten zu sich nach Hause zu nehmen. Sein Mandant habe sich damals gedacht, dass seine rechtliche Position durch die Betreuungsvollmacht eher gestärkt werde. Er habe keine kriminelle Seite und habe sich nie bereichern wollen, da er als Alleinerbe sowieso alles bekomme. Wenn er Geld vom Konto seines Vaters abgehoben habe, habe er letztlich sein eigenes Erbe geschmälert.

Die Rechtsanwältin, die als Ergänzungsbetreuerin bestellt wurde, sah dies anders. Der Sohn habe das Geld nicht - wie von Gesetz vorgeschrieben - zum Wohle seines Vaters verwendet, was den Straftatbestand der Veruntreuung des ihm anvertrauten Geldes erfülle. So wurde gegen den 51-Jährigen Strafantrag gestellt.

Die Staatsanwältin forderte nach der Beweisaufnahme eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung, da der Angeklagte weitestgehend geständig und bisher strafrechtlich noch nicht aufgefallen sei. Zudem sollten vom 51-Jährigen die 28 293 Euro, die er unrechtmäßig sich angeeignet habe, eingezogen werden. Sein Verteidiger plädierte für sechs Monate. Das Schöffengericht unter Amtsrichter Björn Schindler verhängte ein Jahr, da er rein rechtlich kein Geld abheben durfte. Aber seine kriminelle Energie sei "im alleruntersten Bereich anzusiedeln". Und es sei auch kein Geld einzuziehen, da kein richtiger Schaden entstanden sei. Der Vater starb im vergangenen Jahr.

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Quelle:
SZ vom 13.12.2018
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