Stadtentwicklung in Erding:Abrundung mit Ecken und Kanten

Stadtentwicklung in Erding: Zwischen landwirtschaftlichen Gebäuden spitzt St. Vitus hervor: Itzling ist Teil der Großen Kreisstadt Erding, die Ortschaft hat sich aber ihren dörflichen Charakter bewahrt.

Zwischen landwirtschaftlichen Gebäuden spitzt St. Vitus hervor: Itzling ist Teil der Großen Kreisstadt Erding, die Ortschaft hat sich aber ihren dörflichen Charakter bewahrt.

(Foto: Renate Schmidt)

In Itzling würden einige Anwohner gerne bauen. Um den dörflichen Charakter nicht zu zerstören, soll eine Ortsabrundungssatzung erstellt werden. Das erweist sich als durchaus kompliziert.

Die deutsche Sprache hat die Eigenart, gerne mehrere Begriffe in ein einziges Wort zu packen. Zum Beispiel: Ortsabrundungssatzung. Das klingt sperrig und das Erstellen einer solchen Satzung kann eine durchaus komplizierte Angelegenheit sein, wie sich in Erding zeigt. Der Stadtrat hat am Dienstag beschlossen, eine abgeänderte Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Itzling aufzustellen. Die Grenzen, die den Innenraum für eine mögliche Bebauung abstecken, wurden enger gefasst. Das muss aber für die Grundstücksbesitzer, die im Außenbereich liegen, nicht von Nachteil sein. Es ist eben kompliziert.

Itzling ist geprägt durch die barocke Filialkirche St. Vitus, es gibt viel Grün und alte Bäume, Höfe mit Traktoren in der Scheune und einem Wachhund am Hoftor. Vereinzelt sind neugebaute Wohnhäuser zu sehen. Seit Jahren erreichen die Stadtverwaltung vermehrt Bauanträge für bislang unbebaute Flächen in Itzling, so Oberbürgermeister Max Gotz (CSU). Einige Itzlinger würden gerne daheim bauen. Das soll auch möglich sein, aber zugleich müssten die historisch gewachsene Ortsstruktur und der dörfliche Charakter bewahrt werden, hatte Gotz bereits im Stadtentwicklungsausschuss betont. Oder wie es Stadtjurist Andreas Erhard ausdrückte: "Itzling soll Itzling bleiben".

Die Grenzen für künftige Bauflächen sind enger gezurrt

Nur wie? Mit einer Ortsabrundungssatzung, wie sie das bundesweite Baurecht vorsieht. Dass es eine solche für Itzling geben soll, das hatte der Stadtrat bereits im Dezember 2021 beschlossen. In einer Ortsabrundungssatzung ist festgelegt, wo der Innenbereich für eine mögliche Bebauung verläuft und wo der Außenbereich ist, der freigehalten werden soll. Die Grenzen für den Innenraum hat der Stadtrat jetzt enger gezurrt. Vorausgegangen waren Gespräche mit Grundstückseigentümern aus Itzling, mit Planern und der Stadtentwicklung, betonte Gotz. Die neue Variante habe Zustimmung bei allen Beteiligten gefunden. Dass es sich bei der Grenzlinie nicht um einen Kreis handle, sondern um ein vielfach gezacktes Gebilde sei den persönlichen Anliegen, den Eigentumsverhältnissen und den städtischen Planungszielen geschuldet, so Gotz.

Die abgeänderte Variante ermögliche eine "maßvolle bauliche Entwicklung", zugleich werde aber auch den Grundstückseignern im Außenbereich eine Entwicklungsmöglichkeit gewährt, betonte Andreas Erhard. Denn ein sogenanntes privilegiertes Bauen ist dort weiterhin erlaubt. Das gilt zum Beispiel für Gebäude, die dem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Im Vordergrund stünden dabei die Bedürfnisse der Landwirtschaft und nicht städteplanerische Vorstellungen. Bisher seien die Landwirte mit der Privilegierung sehr gut zurecht gekommen, fügte Andreas Erhard hinzu. Einen Vorteil habe die engere Fassung zudem: Je weniger Fläche überplant werde, umso weniger Ausgleichsflächen werden fällig.

Einstimmig sprach sich der Stadtrat für die geändert Fassung aus. Das Aufstellungsverfahren geht also weiter, die Satzung wird nun öffentlich ausgelegt. Die Kosten für das externe Planungsbüro sind nicht ohne: brutto 23 000 Euro für den Grünordnungsplan und die landschaftsplanerischen Unterlagen und 24 000 Euro für die Satzung.

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