Süddeutsche Zeitung

Oberlandesgericht München:Besuch der Therme Erding endet schmerzhaft

Eine 60-jährige Frau rutscht im Ruhebereich in einer Pfütze aus und verklagt daraufhin das Erlebnisbad

Von Andreas Salch, München/Erding

Den zweitägigen Kurzurlaub in der Therme Erding, den ihr ihr Mann zum 60. Geburtstag schenkte, wird eine Rentnerin aus Donauwörth wohl nicht in allzu guter Erinnerung behalten. Am Abend des 22. Februar 2020 stürzte die Frau im Ruhebereich für Hotelgäste und brach sich die Speiche zum linken Handgelenk. Daraufhin verklagte sie in einem Zivilverfahren die Therme Erding Sportbad GmbH, weil diese angeblich ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe und forderte Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 7500 Euro.

Das Landgericht Landshut wies die Klage in erster Instanz ab und begründete dies unter anderem damit, dass sich durch den Sturz der Klägerin das "allgemeine Lebensrisiko verwirklicht habe, in einem Freizeitbad auf nassem Boden auszurutschen." Damit aber gab sich die Rentnerin nicht zufrieden und legte an diesem Mittwoch vor dem Oberlandgericht München Berufung ein. Zu Beginn der Verhandlung wies die Vorsitzende des 20. Senats Richterin Margaret Förth daraufhin, dass eine Verletzung der sogenannten Verkehrssicherungspflicht durch die Therme Erding in Betracht kommen könnte. Nämlich dann, wenn sich herausstellen sollte, dass die Pfütze, in der die Klägerin ausrutschte, von der Bewässerungsanlage der Palmen herrühre. Tatsächlich hatte die Rentnerin ihre Liege in der Nähe einer Palme stehen. Als sie aufstand und nach einer Flasche auf der Liege griff, passierte der folgenschweren Sturz, an dessen Folgen sie bis heute leidet. Die Finger ihrer linken Hand seien "ständig taub". Außerdem habe sie Schmerzen, die sich anfühlten "wie Rheuma", sagte die Frau am Rande der Verhandlung.

Warum an der Stelle, an der die 60-Jährige hinfiel, eine Pfütze war, konnte letztlich nicht geklärt werden. Durch die Bewässerung der Palmen sei die Pfütze aber mit Sicherheit nicht entstanden, erklärte ein Mitarbeiter der Therme Erding, der sich um die Pflanzen in der Anlage kümmert, bei seiner Aussage. Denn seit Mitte 2019 würden alle Palmen "händisch" gegossen, zweimal die Woche. Und zwar immer nachts von Sonntag auf Montag und von Donnerstag auf Freitag. Außerhalb dieser Zeiten werde nicht gegossen, sagte der Zeuge. Der Tag, an dem die Klägerin verunglückte, war ein Samstag. Und selbst wenn eine Palme einmal zu viel Wasser beim Gießen bekomme, sei es "physikalisch unmöglich", dass es am Stamm austritt, sagte der Mitarbeiter der Therme. Vielmehr laufe das Wasser in so einem Fall in den Keller der Anlage und "nicht in den Badegastbereich". Die Pfütze, in der die 60-Jährige ausrutschte, könne "nur von einem der Badegäste" stammen. Es sei nun mal "unvermeidlich, dass man in einem Schwimmbad mit Wasser in Berührung kommt", befand der Mitarbeiter. Auch die damalige stellvertretender Geschäftsführerin und mehrere Putzkräfte, die die Richter zu dem Unfall hörten, bekräftigten, dass sämtliche Bereiche der Therme regelmäßig im Abstand von dreißig Minuten kontrolliert werden. Pfützen würden stets sofort entfernt. Gleichwohl könne man nicht "garantieren", dass der Boden "zu jeder Zeit trocken ist", sagte ein anderer Angestellter der Therme.

Auch wenn die Richter des Oberlandesgerichts am Mittwoch noch kein Urteil verkündeten, machte Richterin Förth der Klägerin klar, dass ihre Berufung gegen das Urteil aus Landshut "wohl nicht erfolgreich sein wird." Im vorliegenden Fall sei es wie mit dem Schneeräumen, sagte sie. "Man muss nicht jede Sekunde garantieren, dass ein Weg frei ist." Ebenso könne man von der Beklagten nicht verlangen, dass "in jeder Minute" ein Mitarbeiter Pfützen beseitigt. Die Therme Erding gewährleiste "ein großes Maß an Sicherheit", befand die Richterin. Wenn dennoch etwas passiere, könne man das der Beklagten nicht zum Vorwurf machen.

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SZ vom 15.07.2021
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