Oberding:Klagen abgewiesen

Erdinger Ringschluss vor dem Verwaltungsgerichtshof

Erneut hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München Klagen gegen den Erdinger Ringschluss abgewiesen. Die Lear Corporation mit Niederlassung im Oberdinger Gewerbegebiet Schwaig und die Grundstückseigentümerin Int Real International Real Estate Kapitalanlagengesellschaft hatten auf Änderungen in der Planfeststellung gepocht. "Die Klagen wurden beide abgewiesen und die Revision nicht zugelassen", schreibt jetzt die Pressestelle des VGH.

Die beiden Kläger hatten in der mündlichen Verhandlung Mitte März darauf verwiesen, dass die Trasse das Betriebsgelände in Schwaig durchschneide. Sie forderten Verbesserungen bei der Anbindung sowie beim Lärm-, Schall- und Erschütterungsschutz. Die Gegenseite, die Deutsche Bahn (DB) und das Eisenbahnbundesamt (EBA), wies alle Forderungen zurück.

Die über Schwaig führende Trasse gehört zum Abschnitt 4.1 des Ringschlusses. Der Abschnitt reicht vom Flughafen München bis zur nordwestlichen Stadtgrenze von Erding. Die planfestgestellte S-Bahn-Strecke würde den nördlichen Teil des Schwaiger Betriebsgelände sozusagen zu einer "Insel" machen, so der Lear-Rechtsanwalt. Die Erschließung nördlich der Trasse müsse gewährleistet sein, am besten mit einer Unter- oder Überführung, auf Kosten des Bauherrn. Die Vertreter der Deutschen Bahn und des Eisenbahnbundesamts wiesen dies zurück, ebenso alle Forderungen nach Verbesserungen beim Lärm- und Erschütterungsschutz.

Das Urteil mit den Entscheidungsgründen werde den Verfahrensbeteiligten in einigen Wochen zugehen, schreibt VGH-Pressesprecherin Franziska Haberl. Hiergegen könne innerhalb eines Monats ab Zugang der Entscheidung Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden.

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