Neufahrn kann Frist setzen:Überhängende Äste sind ein stetes Ärgernis

Das Thema gehört zu den Dauerbrennern: Weil Hecken, Sträucher und Bäume aus vielen Gärten in die Geh- und Radwege hineinwuchern, müssen Fußgänger und Radler ausweichen. "Das ärgert viele massiv", bestätigte Manuela Auinger (SPD). In der jüngsten Gemeinderatssitzung forderte sie deshalb ein härteres Durchgreifen.

Möglichkeiten dazu gäbe es: Werden die Pflanzen nicht zurückgeschnitten, "kann es zu einer schriftlichen Aufforderung seitens der Gemeindeverwaltung kommen, welche nach Fristsetzung die Möglichkeit hat, den Rückschnitt auf Kosten des Eigentümers zu veranlassen", heißt es auf der Homepage der Gemeinde. Denn eigentlich ist es mit Blick auf die Verkehrssicherheit klar geregelt: So sind "Bürgersteige und Radwege von jeglichem Hecken- und Astüberhang bis zu einer Höhe von 2,50 Metern, Straßenfahrbahnen bis zu 4,50 Metern freizuhalten" Der Überwuchs - insbesondere von Hecken und Blumensträuchern - ist "bündig bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden."

Verkehrszeichen und Straßennamenschilder "dürfen durch überhängendes Grün von Privatgrundstücken nicht verdeckt werden". Auch sollte "die Ausleuchtung von Straßenlaternen nicht beeinträchtigt" werden. Bei vielen Grundstückseigentümern fehlt es aber offenbar an der Einsicht. Es habe schon einige Auseinandersetzungen mit den Betroffenen gegeben, deutete Bürgermeister Franz Heilmeier (Grüne) an: "Da herrscht zum Teil ein Ton, bei dem es einem die Schuhe auszieht."

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