Neue EU-Vorschrift:Dicke Luft auf dem Land

Um den Ammoniak-Ausstoß zu reduzieren, sollen Bauern künftig Gülle innerhalb von vier Stunden in den Boden einarbeiten. Die fühlen sich aber bevormundet.

Thomas Daller

Wenn die gute Landluft wieder einmal fürchterlich stinkt, trägt auch das Ammoniak aus der Gülle dazu bei. Um das stechend riechende Gas in der Luft zu reduzieren, sollen die Landwirte ihre Gülle in den Boden einarbeiten. Von 1. Juli an soll das innerhalb von vier Stunden geschehen. Doch die Bauern wehren sich. Sie wollen ihre "Entscheidungshoheit" beibehalten.

Mit dem Güllegestank kann man seine Mitmenschen trefflich ärgern. Auf dem Land kam es früher häufig zu Reibereien zwischen den Konfessionen, wenn die katholischen Bauern am Karfreitag, dem höchsten Feiertag der Protestanten, ihre Gülle ausfuhren und der ganze Ort danach stank.

Und es war natürlich eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, dass vor ein paar Jahren ein Bauer, der im Holzland mit seiner Gemeinde einen Rechtsstreit um die Erweiterung seines Hofes führte, zum Auftakt des beliebten Holzland-Volksfestes diesen rustikalen Karfreitagsbrauch wieder zum Leben erweckte.

Doch bei der neuen Gülleverordnung, mit der sich der Agrarausschuss des Landtags befasst, geht es nicht um den Schutz von Feiertagen oder Festveranstaltungen, sondern dass Deutschland mehr als 550 Kilotonnen Ammoniak pro Jahr ausstößt und damit gegen eine EU-Richtlinie zur Reinhaltung der Luft verstößt. Noch muss diese Vier-Stunden-Vorgabe von jedem Bundesland angenommen und in die Vollzugshinweise eingearbeitet werden. Aber das soll schon zum 1. Juli erfolgt sein.

Derzeit gilt die Regelung, dass die Gülle auf dem Acker noch am selben Tag unter die Erde muss. Wenn sie erst am Abend ausgebracht wird, reicht auch noch der nächste Morgen. Gerhard Stock, Kreisgeschäftsführer des Bayerischen Bauernverbandes in Erding, hält diese Vorschrift für ausreichend.

Es sei ja nichts Neues, dass die Gülle "umgehend" untergepflügt werden müsse. Aber wenn man sie am Abend ausbringe, komme man mit der Vier-Stunden-Frist in zeitliche Probleme. "Die Landwirte sind ausgebildete Fachleute, die können sehr wohl selber entscheiden, wann sie ihre Gülle ausbringen", sagte Stock.

Der Kreisgeschäftsführer des Bauernverbandes stellte in Abrede, dass es im Landkreis Erding einen sehr hohen Großviehbestand gebe und die Bauern schon nicht mehr wüssten, wohin mit ihrer Gülle: "Wir haben hier 1,3 Kühe auf einem Hektar, also auf zwei Fußballfeldern. In manchen Gegenden Norddeutschlands oder Hollands sind das drei- bis viermal so viel."

Die Landwirte müssten auch im Rahmen von regelmäßigen Bodenuntersuchungen nachweisen, dass sie nicht zu viel Gülle ausbringen. Wenn auf einem Betrieb tatsächlich mehr Gülle als benötigt anfalle, empfehle sich ein Gülleabnahmevertrag mit einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb. In der Regel seien die Bauern aber froh, wenn sie genügend Gülle zur Verfügung hätten, denn andernfalls müssten sie Mineraldünger verwenden, und der sei sehr teuer.

Stock dämpfte außerdem die Hoffnung, dass es im Landkreis aufgrund der neuen Verordnung nicht mehr so häufig nach Gülle stinken werde. Denn diese Vier-Stunden-Frist betreffe nur die abgeernteten Äcker. Auf Grünland oder bepflanzten Feldern gelte diese Regelung nicht. Denn es sei ja widersinnig, Pflanzen unterzupflügen, deren Wachstum mit der Gülle man fördern wolle: "Diese Gülle kann ich gar nicht einarbeiten."

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