Nandlstadt/Au:Tetra forciert Windrad-Bau

Unternehmen will Verfahren für zweite Anlage vorantreiben

Von Peter Becker, Nandlstadt/Au

Die erste Windenergieanlage im Nandlstädter Ortsteil Großgründling ist genehmigt, jetzt soll die zweite zur Baureife gebracht werden. Dies kündigt das Unternehmen Tetra r.e. GmbH in einer Pressemitteilung an. Nun solle der übergangsweise zurückgestellte Antrag für das zweite Windrad beim Landratsamt Freisinger weiterbearbeitet werden. Vitus Hinterseher, Pressesprecher des Unternehmens, teilte mit, dass mittlerweile alle Fragen der ersten Projektentwicklungsphase geklärt seien. Das Verfahren könne nun voranschreiten.

Gleichzeitig erneuert Tetra das Angebot einer Bürgerbeteiligung an den beiden Windrädern, die unweit der Ortschaften Großgründling und Haslach entstehen sollen. Dadurch solle der Region die Möglichkeit gegeben werden, von der Windenergie in ihrer unmittelbaren Umgebung finanziell zu profitieren. Gewinne und Wertschöpfung blieben so in Händen der Bürger und Kommunen. Hinterseher rechnete vor, dass der aus den Windrädern klimafreundlich erzeugte Strom etwa 2600 Vier-Personen-Haushalte versorgen könne. Das entspreche ungefähr der Einwohnerzahl der Märkte Au und Nandlstadt.

Hinterseher versicherte, dass die beiden Windenergieanlagen die vorgeschriebenen Grenzwerte der Schall- und Schattenbelastung einhielten. Bescheinigt werde dies durch ein Gutachten des TÜV Süd, welches Teil des Genehmigungsgutachtens im Landratsamt sei. Zudem sei der Einfluss auf das Landschaftsbild und der Kulturdenkmäler durch einen Experten untersucht worden. Interessenten an einer Bürgerbeteiligung können sich schon jetzt an die Tetra r.e. GmbH (0 81 91/4 28 21 10 oder info@tetra-re.de) wenden.

All das wird die Gegner der Windkraftanlagen kaum beruhigen. Seit Jahren regt sich in der unmittelbaren Nachbarschaft der Windräder erheblicher Widerstand. So klagt die Marktgemeinde Au ebenso wie Nandlstadt gegen das bei Großgründling geplante Windrad. Auch beim zweiten Windrad wird wohl der Rechtsweg beschritten werden müssen. In der Vergangenheit verfestigte sich die Meinung, dass über den Bau der bereits genehmigten Anlage das Verwaltungsgericht entscheiden werde.

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