Mord an Rentnerin:Täter nach 28 Jahren verurteilt

Als Teenager erwürgte er eine 81-jährige Erdingerin und floh mit 40 Mark. Fast 28 Jahre später ist der Täter zu einer Haftstrafe verurteilt worden - nach Jugendstrafrecht.

Von Florian Tempel

28 Jahre nach dem Mord an einer 81-jährigen Erdingerin hat das Landgericht Landshut einen ihrer Mörder verurteilt. Da der Angeklagte Mehmet Y., 42, zur Tatzeit erst 14 Jahre alt war, fand sein Prozess vor der Jugendkammer und unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Gericht verhängte eine Jugendstrafe von fünf Jahren.

Im April 1986 war Y. zusammen mit einem 15-jährigen Mittäter nachts in das Häuschen der Rentnerin in der Erdinger Altstadt eingebrochen. Als die Frau sie überraschte und sofort laut um Hilfe schrie, würgten die zwei Teenager sie abwechselnd, bis sie tot zusammenbrach. Anschließend flüchteten sie mit 40 Mark Beute, die sie sich teilten.

Fingerabdrücke überführten den Täter

Bis zum Dezember 2013 lebte Y. unauffällig zunächst weiter in Erding und dann in der Nähe von Freising. Nach einer Festnahme wegen einer Körperverletzung wurde er erkennungsdienstlich behandelt. Seine Fingerabdrücke, die schon im April 1986 am Tatort gesichert worden waren, überführten ihn als einen der seit Jahren gesuchten Täter. Der Mann legte ein vollständiges Geständnis ab und nannte auch den Namen seines mutmaßlichen Mittäters. Dieser konnte bislang noch nicht verhaftet werden.

Das Gericht wertete das Geständnis, die Aufklärungshilfe des Angeklagten und den Umstand, dass die Tat schon sehr lange zurückliegt, als erhebliche mildernde Umstände. Der Staatsanwalt hatte sechs Jahre Jugendstrafe beantragt. Verteidiger Werner Kränzlein forderte einen Freispruch, da sein Mandant nicht mit Tötungsabsicht gehandelt habe.

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