Mitten in der Region:Das Recht auf Weihnachtskitsch

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Wo man hinsieht, funkeln und blinken übergroße Sterne, Weihnachtsmänner, Rentiere und Engel in den Straßen

Kolumne von Marie Groppenbächer

Es weihnachtet sehr - ob man will oder nicht. Sich dem zu entziehen, könnte schwierig werden. Wo man hinsieht, funkeln und blinken übergroße Sterne, Weihnachtsmänner, Rentiere und Engel in den Straßen. Da muss man die Augen schon ganz fest zukneifen, und dann hört man immer noch Wham vom letzten Weihnachten singen.

In Amerika oder Australien wundert sich keiner mehr über Straßenzüge, die um diese Jahreszeit auch bei Nacht taghell erstrahlen. 2013 schaffte es Familie Richards aus Canberra mit 502 165 Weihnachtslichtern ins Guinnessbuch der Rekorde. Ihre Stromkosten beliefen sich in jenem Dezember auf 1700 Euro. Doch auch hierzulande fühlen sich immer mehr Bewohner bemüßigt, Nachbarn und Passanten an ihrer heimeligen Lichterpracht teilhaben zu lassen. Nicht selten endeten solch gut gemeinte LED-Exzesse in der Vergangenheit in Rechtsstreiten. Vor allem Vermieter nutzen die Weihnachtsdekoration ihrer Mieter gerne als Vorwand für eine vorzeitige Kündigung.

Wer sich jetzt schon an Heiligabend in tiefschwarzer Nacht auf der Straße sitzend wähnt, kann durchatmen. "Das Aufhängen elektronischer Lichtelemente gehört zur vorweihnachtlichen Tradition", entschied das Landgericht Berlin 2012 zugunsten eines Mieters. Auch der Münchner Mieterverein unterrichtet die Mieter im jüngsten Verbraucherhinweis über ihre Dekorationsrechte. Wie viel Kitsch in den eigenen vier Wänden gestattet ist, bleibt jedem selbst überlassen. Soll der Weihnachtsschmuck jedoch auch außerhalb der Wohnung zieren, müssen Mieter drei Dinge beachten: Lichterketten und Leuchtskulpturen sollten so befestigt werden, dass sie auch bei Schneesturm nicht von den Dächern fliegen und Vorbeigehende erschlagen. Wer zur ordnungsgemäßen Anbringung in die Hauswand bohren möchte, ist gut beraten, seine Vermieter vorab um Erlaubnis zu bitten. Und zwischen 22 und 6 Uhr gilt Nachtruhe, auch für leuchtende Weihnachtsmänner.

© SZ vom 13.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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