Süddeutsche Zeitung

Mitten im Landkreis:Füße stillhalten

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Wenn wir in der Fastenzeit auf die Zielgerade einbiegen, haben Tanzbären Sendepause.

Glosse von Alexander Kappen

Es ist fast geschafft, an diesem Donnerstag, 14. April, schreiben wir brutto Tag 44 der diesjährigen Fastenzeit, auch wenn diese netto eigentlich nur 40 Tage dauert, weil die Sonntage offiziell nicht mitgerechnet werden. Egal, es ist - zumindest für alle, die mitspielen - so oder so eine lange, entbehrungsreiche Zeit. Aber das Ende ist in Sicht: Noch dreimal schlafen, und dann: Oster-Eier, Oster-Schokohasen, Oster-Lamm, Oster-Schinken, also Oster-all-you-can-eat halt. Schön und gut, Licht am Ende des Tunnels und so weiter. Aber bis es so weit ist, hat der bayerische Gesetzgeber uns neben der fastenzeitlichen Kalorienarmut zu allem Überfluss auch noch ein wenig Bewegungsarmut verordnet.

"Stille Tage" nennt er das (nicht zu verwechseln mit der "Staden Zeit"). Und an diesen gilt Tanzverbot. Alle, für die eine Tanzfläche nicht ein Ort der angenehmen rhythmischen Bewegungen ist, sondern nur der kürzeste Weg zur Bar am anderen Ende des Ballsaals, werden es mit Fassung tragen und auch dieses Opfer eben noch bringen. Für alle Hupfdohlen, Raver, ambitionierten Hobby-Ausdruckstänzer und sonstigen Tanzfreunde sowie ganz allgemein stellt sich jedoch die Frage: Was soll das?

Das dachten sich auch die bayerischen Grünen, die aber im Februar im Landtag mit dem Ansinnen scheiterten, das Tanzverbot zu kippen. Und so heißt es eben auch an diesem Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag in allen Clubs und Bars im Landkreis wieder: Füße stillhalten. Alles runter von der Tanzfläche und bei gedimmter Hintergrundmusik ganz gediegen einen Kelch nach dem anderen an der Bar leeren. Das ist nämlich auch an stillen Tagen erlaubt. Und der Weg dorthin ist bei einer leeren Tanzfläche praktischerweise auch nicht ganz so beschwerlich.

Was an öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen - mit oder ohne Tanz - erlaubt ist, entscheidet übrigens, wie die Einen sagen, die Willkür der zuständigen Behörden. Oder hängt davon ab, wie der Gesetzgeber sagt, ob beim jeweiligen Event "der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist". Und natürlich auch davon, wie still der stille Tag nun ist. Ist er ein bisschen weniger still, so wie der Gründonnerstag, dann dürfen Sportveranstaltungen stattfinden. An deutlich stilleren stillen Tagen, so wie am Karfreitag, haben dagegen auch alle Sportler Sendepause. Was die Gute-Musik-böse-Musik-Frage anbelangt, gilt es im Einzelfall zu klären, welcher Sound den entsprechenden ernsten Charakter wahrt. Heavy-Metal-Konzerte, darüber scheint man sich weitgehend einig zu sein, sind eher weniger stille-Tage-tauglich. Klassikkonzerte wiederum gelten als unproblematisch.

Was aber, wenn etwa klassische Werke wie "Les Toreadors" von Georges Bizet zum Besten gegeben werden? Wird wohl niemand behaupten, dass man dann ohne weiteres die Füße stillhalten kann und nicht wie von selbst zu tanzen beginnt. Bizets Stück ist so fetzig, dass es einst gar als Titelmelodie der US-Serie "Die Bären sind los" gewählt wurde. Und wenn die Bären los sind, dann ist wohl nur schwer der entsprechende ernste Charakter gewahrt. Vor allem, wenn es Tanzbären sind.

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Quelle:
SZ vom 14.04.2022
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