Mit Elektroroller unterwegs:Nette Geste endet mit Strafverfahren

Nett gemeint hat es wohl ein Arbeitskollege, als er seinen Elektroroller verlieh, damit zwei Kumpel ein Fortbewegungsmittel in Erding haben. Da beide keinen Helm trugen und das Gespann insgesamt wenig verkehrstauglich erschien, stoppte sie Samstag gegen 23.30 Uhr eine Polizeistreife in der Dorfener Straße. Da der Elektroroller als Kraftfahrzeug gilt und rund 30 Stundenkilometer schnell ist, wird für den Einsatz auf öffentlichen Straßen eine Rollerfahrerlaubnis benötigt, zudem muss ein Versicherungskennzeichen angebracht sein, wie die Polizei schreibt. Weder um das eine, noch um das andere hatte sich der Kollege beziehungsweise der Fahrer jedoch gekümmert, so dass jetzt beide mit einem Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Pflichtversicherung rechnen müssen. Der Roller wurde sichergestellt und wird nun einer genaueren Bewertung unterzogen.

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