Mehr als 3200 Unterstützer:Kommunalpass beschäftigt Landtag

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Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) hat den Kommunalpass im Mai im Alleingang eingeführt.

(Foto: Stephan Görlich)

Sozialausschuss hat die im Mai eingereichte Petition gegen die Flüchtlingsgeldkarte am Donnerstag auf der Tagesordnung

Von Florian Tempel, Erding

Vor einem halben Jahr war eine Delegation von Ehrenamtlichen verschiedener Helferkreisen aus dem Landkreis im Landtag, um dem Integrationsbeauftragten der bayerischen Staatsregierung, Martin Neumeyer (CSU), eine Petition gegen die Flüchtlingsgeldkarte Kommunalpass zu übergeben. 3223 Unterstützer der Petition hatten darin den Landtag gebeten, er "möge das Landratsamt Erding auffordern, die Kommunalkarte wieder abzuschaffen und wie bisher die Nutzung der bereits bestehenden Bankkonten zu ermöglichen."Am Donnerstag wird wieder eine Delegation aus Erding nach München fahren. Der Sozialausschuss hat die Petition endlich auf der Tagesordnung.

Die Aussichten, dass der Landtagsausschuss im Sinne der Petenten handeln wird, sind freilich gering. Wenn es ganz schlecht läuft, ergeht es der Petition sogar wie dem Anfang Mai von allen Nicht-CSU-Fraktionen im Erdinger Kreistag eingebrachten Dringlichkeitsantrag gegen den Kommunalpass, der im Oktober von Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) kurzerhand abgeschmettert wurde. Mit der Begründung, der Kreistag sei für so was gar nicht zuständig. Der Landtagsausschuss könnte ähnlich argumentieren. Da es sich beim Kommunalpass um eine Landkreis-Angelegenheit handle, sei die Einflussmöglichkeit "sehr begrenzt", sagte der Integrationsbeauftragte Neumeyer schon, als er die Eingabe entgegennahm.

Abgesehen von der Frage der Zuständigkeit hat sich aber auch inhaltlich etwas geändert, seit die Petition eingereicht wurde. Als der Kommunalpass zum 1. Mai an alle Flüchtlinge im Landkreis Erding ausgegeben wurde, waren mit den Karten keine Abhebungen möglich. Flüchtlinge im Landkreis Erding waren von heute auf morgen vom Bargeldbesitz abgeschnitten. Im Juni erhielten Flüchtlinge einmalig 50 Euro pro Person bar ausgezahlt, viele musste dafür stundenlang anstehen. Erst im Juli wurde die bis dahin zwei Monate lang gesperrte Abhebefunktion der Geldkarten für eine Teilbetrag frei geschaltet. Seitdem können Flüchtlinge 43 Prozent der ihnen gewährten staatlichen Sozialleistungen an Geldautomaten abheben.

Man könnte die Petition somit bereits als teilweise erfolgreich und erledigt betrachten. Denn der unhaltbare Zustand, Flüchtlingen gar kein Bargeld zu gestatten, ist längst revidiert worden. Doch das war nicht das einzige in der Petition formulierte und angestrebte Ziel. Die mehr als 3200 Unterstützer forderten auch, dass die Sozialleistungen für Flüchtlinge auf Bankkonten überwiesen werden. So wie das zum Beispiel in den Landkreisen Freising und Miesbach offenbar ganz und gar unproblematisch gemacht wird.

Nach der Einführung des Kommunalpasses im Landkreis Erding - der noch immer der einzige mit diesem Bezahlsystem in Bayern ist - haben Ehrenamtliche aus vielen Helferkreisen eine spezielle Arbeitsgruppe gegründet. Die "AG Kommunalpass" hat zur Unterfütterung der Petition eine 56 Seiten starke "Gegenüberstellung Bankkonto - Kommunalpass" ausgearbeitet. Darin werden unter anderem Kosten für Abhebungen mit dem Kommunalpass den Gebühren für ein Bankkonto gegenüber gestellt. Die AG Kommunalpass kommt zu dem Ergebnis, dass vor allem Flüchtlingsfamilien durch die Chipkarte stärker belastet werden. Zudem habe auch der Landkreis hohe Kosten, weil er dem Unternehmen Sodexo für den Kommunalpass geschätzt 58 000 Euro im Jahr zahlen müsse. Kosten, die bei Überweisungen auf Bankkonten nicht anfielen. Nicht zu beziffern, aber offensichtlich, seien Mehrkosten, die nach wie vor bei den nicht seltenen Problemfällen mit dem Kommunalpass entstünden, weil Flüchtlinge dann stets persönlich bei Landratsamt erscheinen müssen. Daneben legt die AG Kommunalpass mit vielen Beispielen dar, warum ein Konto praktischer ist als die Chipkarte Kommunalpass, und dass schon 80 Prozent der Flüchtlinge ein Konto hatten. Zudem wird auch auf das seit Juli geltende Basiskonto-Gesetz verwiesen, das insbesondere auch Flüchtlingen die Führung eines eigenen Bankkontos ermöglichen soll.

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