Unterkunft bei DorfenMietvertrag für Geflüchtete läuft aus

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Die Flüchtlingsunterkunft in Lindum bei Dorfen soll Ende Januar geschlossen werden. Obwohl die Regierung von Oberbayern den „Fehlbelegern“ erst gekündigt hatte, will sie ihnen nun doch weiterhin eine Bleibe zur Verfügung stellen.
Die Flüchtlingsunterkunft in Lindum bei Dorfen soll Ende Januar geschlossen werden. Obwohl die Regierung von Oberbayern den „Fehlbelegern“ erst gekündigt hatte, will sie ihnen nun doch weiterhin eine Bleibe zur Verfügung stellen. Renate Schmidt
  • Die Flüchtlingsunterkunft in Lindum bei Dorfen soll Ende Januar geschlossen werden, da der Mietvertrag ausläuft.
  • 19 anerkannte Geflüchtete hatten zunächst die Kündigung erhalten und befürchteten, auf der Straße zu stehen.
  • Die Regierung von Oberbayern ruderte inzwischen zurück und will allen Bewohnern alternative Unterkunftsplätze in anderen staatlichen Unterkünften anbieten.
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19 Bewohner hatten bereits die Kündigung erhalten, nun will die Regierung von Oberbayern ihnen doch zu einer neuen Bleibe verhelfen.

Von Thomas Daller, Dorfen

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Kurz vor Weihnachten hat der Begriff Herbergssuche in Dorfen einen aktuellen Bezug bekommen: 19 Geflüchtete, die in der ehemaligen Ausflugsgaststätte Stiller im Dorfener Ortsteil Lindum leben, mussten befürchten, Ende Januar auf der Straße zu stehen. Denn der Mietvertrag für die Unterkunft läuft aus, sie soll geschlossen werden. Inzwischen ist jedoch klar, dass niemand in wenigen Wochen ohne ein Dach über dem Kopf dasteht.

2015 hatte der Investor Georg Scharl die ehemalige Ausflugsgaststätte, die er kurz zuvor erworben hatte, an die Regierung von Oberbayern als Flüchtlingsunterkunft vermietet. Der Vertrag wurde über zehn Jahre abgeschlossen und läuft nun aus. 36 der insgesamt 55 Bewohner befinden sich noch im Verfahren, bei ihnen ist die Regierung weiterhin für die Unterbringung zuständig. Anders schaut es bei 19 Geflüchteten aus, die bereits anerkannt sind oder ein dauerhaftes oder zumindest längeres Aufenthaltsrecht haben. Sie gelten als „Fehlbeleger“, eigentlich müssten sie sich auf dem Wohnungsmarkt selbst eine erschwingliche Wohnung suchen.

Diese Fehlbeleger haben im Dezember Post von der Regierung von Oberbayern bekommen. Darin hieß es, sie müssten sich bis Ende Januar nach einer anderen Bleibe umsehen. Die Betroffenen, darunter Familien mit Kindern, waren dadurch sehr verunsichert, sie befürchteten, von Februar an auf der Straße zu stehen. Auch die Dorfener Flüchtlingshilfe kritisierte das Vorgehen.

Die Betroffenen sollten bis 31. Januar ihre Zimmer räumen, hieß es in der Kündigung. Der Wohnungsmarkt in Dorfen und Umgebung sowie im gesamten Landkreis Erding ist jedoch sehr angespannt. Preisgünstige Wohnungen sind kaum zu bekommen, die Betroffenen waren von Obdachlosigkeit bedroht. In einem solchen Fall wäre die Stadt Dorfen in der Verantwortung, deren Obdachlosenunterkünfte sind jedoch bereits voll. Zudem wurde die Stadtverwaltung auch nicht zeitnah informiert, dass Lindum geschlossen werden soll und dann womöglich 19 Bewohner auf der Straße stünden.

Am 18. Dezember haben sich acht Vertreter der Regierung sowie vier des Landratsamtes mit dem stellvertretenden Dorfener Bürgermeister Ludwig Rudolf (CSU) in Lindum getroffen, um nach einer Lösung zu suchen. Das Landratsamt war mit dabei, weil der Landkreis ebenfalls über Unterkünfte für Asylbewerber verfügt, so stehen auf dem Meindl-Areal in Dorfen 23 Wohncontainer leer, die für neu ankommende Geflüchtete vorgehalten werden. Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) hatte bereits angekündigt, man wolle nicht zulassen, dass die Betroffenen auf die Straße gesetzt werden.

Wo die Geflüchteten künftig unterkommen, ist noch nicht bekannt

Inzwischen ist die Regierung zurückgerudert: Man werde auch den 19 anerkannten Flüchtlingen weiterhin eine Bleibe zur Verfügung stellen. Wie es in einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der SZ heißt, gelte in „jedem Fall die Zusage, dass keine Bewohnerin und kein Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft Lindum befürchten muss, obdachlos zu werden“. Dies habe die Regierung beim Ortstermin in der vergangenen Woche auch nochmals gegenüber der Stadt Dorfen bekräftigt.

Fehlbelegern, die bei Schließung der Unterkunft noch nicht über eigenständigen Wohnraum verfügen, werde rechtzeitig ein alternativer Unterkunftsplatz in einer anderen staatlichen Unterkunft angeboten. Die übrigen Bewohnerinnen und Bewohner würden ebenfalls in andere Unterkünfte umverteilt. Auf die individuelle persönliche Situation der Bewohnerinnen und Bewohner, zum Beispiel Schulbesuch oder Arbeitsstelle, werde dabei so weit wie möglich Rücksicht genommen, auch wenn eine Unterbringung in unmittelbarer Nähe zur bisherigen Unterkunft aufgrund nur begrenzt vorhandener Kapazitäten nicht immer garantiert werden könne. Wo die Bewohner nun künftig unterkommen werden, lässt die Regierung allerdings noch unbeantwortet.

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