Prozess in Landshut:Das Auto als Waffe

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Weil er sich das Leben nehmen wollte, hat ein 34-Jähriger im Oktober 2021 einen schweren Unfall auf der A94 auf Höhe Lengdorf verursacht und dabei den Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers in Kauf genommen. Ein Schwurgericht am Landgericht Landshut verurteilte den Mann wegen versuchten Mordes.

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Weil er sich das Leben nehmen wollte, hat ein 34-Jähriger im Oktober 2021 einen schweren Unfall auf der A94 auf Höhe Lengdorf verursacht und dabei den Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers in Kauf genommen. Er war ungebremst mit circa 235 Stundenkilometern auf einen vor ihm fahrenden Kleintransporter aufgefahren. Zum Glück wurde dessen Fahrer nur leicht verletzt. Ein Schwurgericht am Landgericht Landshut unter dem Vorsitzenden Richter Markus Kring verurteilte nun den Mann wegen versuchten Mordes. Da er sich zur Tatzeit aber im Zustand der Schuldunfähigkeit wegen seiner psychischen Erkrankung befand, und auch für die nächste Zeit eine weitere Gefährdung der Allgemeinheit bestehe, wurde er zur weiteren Unterbringung in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen.

Nachfolgende Fahrzeuge wurden durch umherfliegende Teile getroffen

Als die Beamten nach dem Unfall, der sich gegen 17 Uhr ereignet hatte, eintrafen, sahen sie ein Feld der Zerstörung. Laut dem Unfallanalytiker hatten sich die Teile der beiden Fahrzeuge über rund 200 Meter verstreut. Der Kleintransporter war rund 145 Meter nach dem Aufprall völlig demoliert auf der linken Fahrspur der dort zweispurigen Autobahn quer zum Stehen gekommen. Das Auto des Unfallverursachers, ein Fahrzeug mit 290 PS war über eine Strecke von 185 Metern geschleudert und erst in rund fünf Metern Höhe auf dem rechts befindlichen Erdwall zum Stillstand gekommen. Eine nachfolgende, ebenfalls Richtung Passau fahrende Autofahrerin konnte gerade noch mit einer Vollbremsung einen Zusammenstoß verhindern. Ihr Auto wurde aber von herumfliegenden Fahrzeugteilen getroffen. Ebenso Fahrzeuge auf der Gegenfahrbahn.

Laut Aussage der Autofahrerin, die mit rund 140 Stundenkilometern unterwegs war, hatte sie der Angeklagte mit hoher Geschwindigkeit überholt und war dann vor ihr eingeschert. Ohne sie irgendwie zu schneiden aber. Sie habe sich schon ein wenig gewundert bei dem hohen Tempo, da der vor ihr fahrende Kleintransporter nur so maximal 100 Meter voraus auf der rechten Spur unterwegs gewesen sei.

Laut Gutachter war auf der kurzen Distanz der Auffahrunfall unvermeidbar

Laut dem Gutachten war der Kleintransporter mit Tempo 108 bis 112 unterwegs, als das Auto des Angeklagten von hinten auffuhr. Der Fahrer des Transporters hatte zum Glück nur ein HWS Syndrom und eine Prellung des Brustkorbs erlitten. Der Unfallverursacher hatte indes unter anderem schwere Kopfverletzungen. Laut dem Gutachter war auf Grund der Geschwindigkeitsdifferenz beider Fahrzeuge ein Auffahrunfall auf der kurzen Distanz nicht mehr vermeidbar.

Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklageschrift davon aus, dass der 34-Jährige sein Auto bewusst als Waffe benutzt habe, um sich selbst das Leben zu nehmen und dabei sei ihm bewusst gewesen, dass dabei andere Menschen verletzt oder sogar getötet werden könnten. Es sei aber aufgrund seiner Erkrankung, einer Schizophrenie, nicht auszuschließen, dass er zur Tatzeit nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Tat einzusehen.

Sie werde ihn nie wieder sehen, hatte er zuvor seiner Mutter am Telefon gesagt

Der ihn begutachtende Psychiater bescheinigte dem Angeklagten, dass er unter Schizophrenie leide, die sich 2021 verstärkt habe und er deshalb unter Wahnvorstellungen leide. Dass er zur Tatzeit sich selbst töten wollte, wies der Angeklagte vor Gericht zurück, aber mehrere Faktoren sprechen laut Gericht dafür. Rund zwei Stunden zuvor hatte er sich in einem Telefongespräch bei seiner Mutter für alles bedankt und gesagt, dass sie ihn nicht wieder sehen werde. Sie soll bitte auf seinen Hund aufpassen. Worauf seine Stiefvater bei der Polizei anrief.

Was letztlich der Auslöser für den Suizidversuch war, konnte das Gericht nicht klären. Die Ausführung sei aber durchaus bewusst gewesen. Und sie sei mit Heimtücke geschehen, da der Transportfahrer völlig überrascht worden sei. Er habe den Tod von ihm in Kauf genommen, in dem Moment aber nicht gesehen, dass dies den Tatbestand des versuchten Mordes erfüllt. Er mache in der Psychiatrie gute Fortschritte, aber die Therapie sei bei weitem nicht abgeschlossen. Die Unterbringung wurde auf mindestens zwei Jahre angeordnet.

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