Asylbewerber:Landrat wirft Flüchtlingen "Missbrauch" vor, weil sie Geld heimschicken

Objects Left By Migrants On The Hungarian Border

Ziel: Europa. Diesen Geldempfangsschein hat ein Syrer auf seiner Flucht im vergangenen Jahr in Ungarn hinterlassen.

(Foto: Matt Cardy/Getty)

Ein schwerwiegender Vorwurf des oberbayerischen CSU-Landrats Bayerstorfer. Was sagt das Gesetz?

Von Florian Tempel, Erding

Walid ist bereit, darüber zu reden. Nur sein richtiger Name soll bitte nicht genannt werden. Walid schickt Geld nach Hause, jeden Monat möglichst 100 Euro. Das Geld ist für seine drei Töchter bestimmt. Seine Mädchen sind zwei, zehn und 13 Jahre alt und leben bei seiner Frau und seinem Schwiegervater in Damaskus. "Es ist hart, das Geld zu sparen", sagt Walid, "aber es muss sein, sie benötigen es dringender als ich." Sie brauchen es, um Lebensmittel, Kleidung und Medizin zu kaufen. "Es reicht gerade so für das Notwendigste." Walid schickt Geld, damit seine Familie in Syrien überleben kann und nicht die gefährliche Flucht übers Meer nach Europa auf sich nehmen muss.

"Das ist Missbrauch", findet der Erdinger CSU-Landrat Martin Bayerstorfer. Für ihn sind Geldsendungen wie die von Walid ein Hauptargument, mit dem er die Einführung des umstrittenen Kommunal Passes rechtfertigt. Flüchtlinge sollen nicht Geld, das sie vom Staat bekommen, an ihre Familien ins Ausland schicken. Deswegen, sagte Bayerstorfer, sei das bargeldlose Kartensystem "genau das Richtige". Mit dem Kommunal Pass können Flüchtlinge wie mit einer EC-Karte bezahlen - abheben können sie damit nichts.

Missbrauch, das ist ein starker Vorwurf. Im Zusammenhang mit den Auslandsüberweisungen, die Bayerstorfer ein Dorn im Auge sind, kann der Begriff in unterschiedlicher Weise verstanden werden. Ist es ungesetzlich und illegal, wenn Flüchtlinge wie Walid Geld in ihre Heimatländer schicken? Oder ist es das zwar nicht, aber zumindest ein ungutes und allgemeinschädliches Verhalten?

Die Suche nach einer Antwort zur Rechtslage ist nicht einfach. Das Bundesjustizministerium erklärt sich in dieser Frage für nicht zuständig und verweist ans Innenministerium, das die Anfrage seinerseits ans Sozialministerium weiterleitet. Aber auch die dortige Pressestelle ist zunächst überfragt. Ob es rechtlich gesehen Missbrauch sei, wenn Flüchtlinge Geld nach Hause überweisen? Das habe noch niemand nachgefragt. Nach Rückfragen bei den Experten im Ministerium kommt schließlich eine klare Anwort: "Das stellt keinen Missbrauch dar."

In der deutschen Sozialgesetzgebung gelte "grundsätzlich das Budgetprinzip". Ob Sozialhilfeempfänger oder Asylbewerber - "die Leistungsberechtigten sind somit frei, zu wählen, für welche Posten sie das ihnen zustehende Geld einsetzen." Wenn sie "am Ende des Monats Geld übrig haben, so steht es ihnen frei, eine anderweitige Verwendung vorzunehmen, zu der auch eine Überweisung ins Ausland an Familienangehörige gehören kann".

Problematisch wäre es nur, wenn Flüchtlinge wegen eines Geldtransfers selbst nicht mehr genügend Geld hätten und zum Sozialamt kämen, um einen Nachschlag zu beantragen. Das sei jedoch nur eine theoretische Überlegung, heißt es aus dem Bundessozialministerium: "Fälle, in denen nach Verbrauch der Leistungen zusätzlich weitere Leistungen gefordert wurden, sind für den Bereich des Asylbewerberleistungsrechts bisher nicht bekannt."

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