Landshut:Zuhälterei und Kinderpornografie

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Landgericht Landshut: Ein 35-jähriger Mann soll seine psychisch labile Partnerin zur Prostitution genötigt haben. Zudem hat er laut Anklage übers Internet Mädchen kontaktiert, die ihm gegen Bezahlung Nacktfotos schickten

Von Florian Tempel, Landshut

Ein 35 Jahre alter Mann, der von 2010 bis 2012 in Hohenpolding gelebt hat, ist am Landgericht Landshut wegen Zuhälterei, sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung von Kinderpornografie angeklagt. Beim Prozessauftakt machte der einschlägig vorbestrafte Mann keine Angaben zur Sache. Das Gerichtsverfahren, für das zwölf Verhandlungstage bis Anfang September angesetzt sind, wird voraussichtlich zu einem großen Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, um die Betroffenen und die zahlreichen noch sehr jungen Zeuginnen zu schützen.

Die 17 Seiten starke Anklage, deren Verlesung fast eine Stunde in Anspruch nahm, umfasst drei Tatkomplexe: Die Staatsanwaltschaft Landshut legt dem Angeklagten zur Last, seine ehemalige, psychisch labile Lebensgefährtin mit Drohungen und Einschüchterungen zur Prostitution genötigt und ausgebeutet zu haben. Zweitens ist er angeklagt, über soziale Netzwerke Kontakt mit 18 Mädchen im Alter zwischen 13 bis 15 Jahren aufgenommen zu haben, um gegen Bezahlung an Nackfotos und pornografische Aufnahmen der Mädchen zu kommen. Zudem wurden auf seinem Laptop zahlreiche Dateien mit Kinderpornografie gefunden.

Laut Anklage lernte der heute 35-Jährige im Juli 2009 seine ehemalige Lebensgefährtin kennen, mit der von April 2010 bis Mai 2012 zusammen in der Gemeinde Hohenpolding lebte. Die Frau hat seit vielen Jahren psychische Probleme und ist wegen diesen berufsunfähig. Der Angeklagte, so die Staatsanwaltschaft, habe die Labilität seiner Partnerin in vielfacher Weise ausgenutzt. So habe er sich ihr gesamten Vermögen in Höhe von 150 000 bis 200 000 Euro überschreiben lassen und sie gleichzeitig "finanziell kurz gehalten". Er habe ihr die EC-Karte abgenommen und ihr nur Geld für sich gegeben, wenn sie ihn vorher darum anbettelte. Zudem habe er sie von Freunden, Bekannten und Verwandten völlig isoliert, sie gegängelt und vollständig dominiert. In mehreren Fällen habe er sie auch geschlagen oder ihr Prügel angedroht. Weiter heißt es in der Anklage: "Wie vom Angeklagten beabsichtigt, führte sein Verhalten zu einer Abhängigkeit zu ihm, in der sie sich ihm völlig unterordnet und seinem Willen entsprach." Im Herbst 2011 habe die Frau schließlich auf seine Veranlassung begonnen, sich zu prostituieren. Von dem Geld, das sie von den Freiern bekam, habe er am Anfang die Hälfte und später alles einkassiert.

Der zweiten Anklagekomplex beginnt mit der Feststellung, dass der Angeklagte im Juni 2005 vom Amtsgericht Rheine wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung von Kinderpornografie zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden ist. Nach der vollständigen Verbüßung der Haft stand er unter Führungsaufsicht. Dabei war ihm jegliche Kontaktaufnahme mit Kinder und Jugendlichen gerichtlich verboten. Den Mann hat das, nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, nicht im Geringsten geschert. Über soziale Netzwerke wie ed-Netz und Facebook habe er unter den Aliasnamen "Marvin Grayman", "Justin Bowman", "Jenny" und "Ashley Hilton" zahlreiche Mädchen kontaktiert. Zunächst habe er ihnen stets Komplimente gemacht, bevor er "sehr schnell auf sexualbezogene Inhalte" gekommen sei. In mehreren Fällen schickten ihm die von ihm angeschriebenen Mädchen schließlich Nacktfotos von sich. Der Angeklagte habe den Mädchen als Entlohnung per SMS Geld auf deren Handykonten überwiesen. In wenigen Fällen kam es sogar zu persönlichen Treffen. Auf seine per SMS gemachten Angebote, sie für Sex mit ihm zu bezahlen, ging keines der Mädchen ein.

Ein Teil der Nackfotos der Mädchen wurde im Juni 2013 auf einem Laptop des Angeklagten entdeckt, nachdem er verhaftet worden war. Auf dem Computer waren insgesamt 257 kinder- und jugendpornografische Dateien gespeichert, nicht wenige davon von der übelsten Sorte.

© SZ vom 16.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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