Landshut:Vermutlich nicht schuldfähig

31-jähriger Angeklagter leidet laut Gutachten an einer Psychose

Von Alexander Kappen, Landshut

Im Prozess gegen einen 31-jährigen Mann aus dem Landkreis Freising, der sich wegen Sachbeschädigung, Bedrohung und Nachstellung vor der sechsten Strafkammer des Landshuter Landgerichts verantworten muss, hat am dritten Verhandlungstag der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten vorgelegt. Demnach leidet der Angeklagte "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an einer schizophrenen Psychose in paranoider Form". Somit hätten bei den Taten die Voraussetzungen des Paragrafen 20 des Strafgesetzbuches vorgelegen. Mit anderen Worten: Der 31-Jährige war schuldunfähig.

Der Mann ist bereits seit vergangenem März in der Psychiatrie untergebracht. Für die Kammer um den Vorsitzenden Richter Ralph Reiter geht es nun darum zu entscheiden, ob der Angeklagte auf Bewährung entlassen werden kann. Dem 31-Jährigen wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, die Wohnungstür eines Nachbarn eingeschlagen, seine Mutter mit einem Messer bedroht und eine ehemalige Arbeitskollegin gegen deren Willen mit Textnachrichten und Anrufen überhäuft zu haben.

Die Aussagen der Eltern bezüglich der Bedrohung mit dem Messer in der gemeinsamen Wohnung, darauf wies der Richter hin, dürfe das Gericht nicht verwerten, weil die Eltern in der Verhandlung als nahestehende Verwandte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht haben. Mit dem Einschlagen der Tür bleibe aber noch "Gewalt gegen Sachen". Zudem das Nachstellen.

Der Zustand des Angeklagten habe sich in der Psychiatrie deutlich verbessert, so der Sachverständige, "aber er ist noch nicht komplett symptomfrei". Eine Alkoholabhängigkeit sei bei dem 31-Jährigen sehr wahrscheinlich. Bezüglich der Drogen, die der Mann früher genommen hat, gehe er von einem Gewohnheitskonsum aus. Beides kann eine Psychose befördern.

In die Ex-Arbeitskollegin sei der Angeklagte wohl verliebt gewesen, "aber das war überhaupt keine Realitätsgeschichte - er hat angegeben, mit ihr bereits ein Verhältnis gehabt zu haben, was laut ihr überhaupt nicht der Fall war". Es sei nicht davon auszugehen, sagte der Gutachter, dass die Psychose beim Angeklagten von alleine verschwinde, wenn er keine Medikamente mehr bekomme. Der 31-Jährige hat sich jedoch bereit erklärt, sich alle vier Wochen seine Medikamente mit einer sogenannten Depotspritze verabreichen zu lassen. Die erste hat er bereits am Mittwoch vergangener Woche erhalten. Auch wenn der Vorfall mit den Eltern nun nicht mehr justiziabel sei, könne man nicht ausschließen, dass der Angeklagte "ohne weitere Behandlung seine Drohungen wahr macht" und das Messer nicht nur in einen Tisch sticht, wie er es laut Anklageschrift in der Vergangenheit gemacht hatte.

Falls das Gericht sich für eine Entlassung aus der stationären Behandlung entscheide, seien "strikte Weisungen notwendig, zum Beispiel sind absolute Suchtmittelabstinenz sowie Urin-, Blut- und Haarproben nötig", führte der Gutachter weiter aus. Der Angeklagte erklärte sich in der Verhandlung bereit, diese Proben regelmäßig abzugeben. Eine absolute Sicherheit, darauf wies der Richter hin, "gibt es aber nie".

Am kommenden Freitag will das Gericht das Urteil verkünden.

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