Landshut:Prozess gegen Erdinger Frauenarzt: Prügelexzess vor dem Erwürgen

Neuer Prozess wegen Totschlags gegen Frauenarzt

Im ersten Prozess war der Frauenarzt vom Vorwurf des Totschlages an seiner Ehefrau freigesprochen worden.

(Foto: dpa)
  • Dem früheren Erdinger Frauenarzt Michael B. wird vorgeworfen, seine Ehefrau im Streit getötet zu haben.
  • Aus Mangel an Beweisen war der 57-Jährige am 19. Januar 2015 nach langem Prozess freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch allerdings auf.
  • In dem Indizienprozess kommt es auf jede Kleinigkeit an - darum werden auch Zeugen und Gutachter nochmal angehört.
  • Ein Rechtsmediziner hat jetzt den brutalen Tatverlauf sehr konkret rekonstruiert.

Aus dem Gericht von Florian Tempel

Auch die Hoffnung, der Rechtsmediziner Professor Wolfgang Keil könne womöglich entscheidende Klarheit in die Sache bringen, hat sich nicht erfüllt. Seine Erkenntnisse, wie die 60-jährige Ehefrau des wegen Totschlags angeklagten Frauenarztes Michael B. am 4. Dezember 2013 ums Leben gebracht worden ist, sind zwar beeindruckend genau und explizit. Einen genauen Todeszeitpunkt konnte Professor Keil jedoch nicht ermitteln, was den Angeklagten als mutmaßlichen Täter letztlich weder entlastet noch belastet.

Die Situation am Tatort, dem Badezimmer im ersten Stock eines Reihenhauses im Erdinger Stadtteil Pretzen, war inszeniert - davon ist auch Professor Keil überzeugt. Diese Erkenntnis gebührt zwar nicht ihm, sondern anderen Gutachtern, welche die auf den ersten Blick nicht zu erkennenden Veränderungen aufgedeckt haben. Doch Keil stellte noch einmal klar: "Diesen Ausführungen ist zu folgen." Der Tatort ist demnach nach der Tat absichtlich verändert worden.

Die Leiche der Frau lag auf der rechten Seite, neben ihrem Kopf war eine größere Blutlache zu sehen, sonst keine Blutspuren oder Unordnung im Bad. Doch das war ja nur so arrangiert: Jemand hatte im Bad geputzt und die Leiche so hingelegt, dass man auf den ersten Blick glauben mochte, sie sei bei einem unglücklichen Sturz ums Leben gekommen. Alle, die am Abend des 4. Dezember die Leiche im Bad sahen, fielen darauf rein: Der Notarzt und seine Assistentin, die Rettungssanitäter, die Streifenbeamten und die Kripobeamten vom Kriminaldauerdienst. Erst bei der Obduktion am folgenden Tag wurde klar, dass die Frau Opfer eines brutalen Verbrechens geworden war.

Der Rechtsmediziner war nicht zu täuschen. Auf 32 Seiten protokollierte Professor Keil bei der Obduktion mehr als hundert einzelne Verletzungen. Er zählte 35 Hämatome an den Armen, dem Rumpf und dem Kopf, die größer als ein Ein-Euro-Stück waren, sowie weitere 80 kleinere Blutergüsse. Diese mehr als hundert Hämatomen seien zum großen Teil eindeutig durch Faustschläge entstanden. Keil fand jedoch auch drei blaue Flecken, die nebenbei charakteristische Schürfungen aufwiesen, wie sie nur beim Zuschlagen mit einem harten Gegenstand, in diesem Fall einem "lattenartigen Werkzeug", entstehen oder beim Aufprall gegen eine entsprechende, harte Kante. Weiter seien zahlreiche blaue Flecken zum Beispiel am linken Unterarm des Opfers, durch Abwehrversuche zu erklären, sagte Keil. Schließlich habe er auch reichlich Hämatome an den Ober- und Unterarmen gefunden, die durch kräftiges Zufassen entstanden sein müssen.

Damit sei klar: Der Täter habe die Frau etwa eine Viertelstunde lang übel verprügelt. Das Opfer sei im Laufe dieser Auseinandersetzung ein oder zwei Mal zu Boden gestürzt und habe sich dabei eine Platzwunde an der linken Augenbraue zugezogen, die stark blutete. Offensichtlich habe der Täter die Frau dann "durch Aufsitzen oder Knien" fest auf den Boden gedrückt. Das bewiesen Blutergüsse an den Schultern und zwei gebrochene Rippen.

Nach dem Prügelexzess seien der Frau der Mund und die Nase zugehalten worden, was anhand von Schürfungen und Fingernagelabdrücken zu erkennen sei. Schließlich wurde das Opfer erwürgt, ein Vorgang der bis zu zehn Minuten gedauert habe. Alles in allem, schätzte Professor Keil, habe sich die Gewalttat über einen Zeitraum von 15 bis 20 Minuten erstreckt.

Sein Ergebnis zum Todeszeitpunkt, der sich anhand von Temperaturmessungen, der Ausbildung von Totenflecken und der Totenstarre nur grob abschätzen ließ, war weniger genau: Der Tod der Frau sei irgendwann zwischen 11 und 16.45 Uhr eingetreten, sagte Keil, wobei alle Zeitpunkt innerhalb dieses Intervalls gleich wahrscheinlich seien. Das Fazit des Tages: Die Erkenntnisse des Rechtsmediziners machen den Angeklagte als möglichen Täter nicht verdächtiger, entlasten ihn aber auch nicht. Die Beweisaufnahme wird am Mittwoch mit der Vernehmung des Hauptermittlers abgeschlossen.

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