Goldmünzen-Prozess am Landgericht:Keine belastbaren Fakten

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Australische Goldmünzen im Wert von 940 000 Euro sind auf dem Weg nach Erding verschwunden. Bis heute fehlt jede Spur von ihnen. (Foto: Catherina Hess)

Ein 48-jähriger Transportunternehmer und seine 47-jährige Frau, die auf dem Weg nach Erding am Verschwinden von Goldmünzen im Wert von 940 000 Euro beteiligt gewesen sein sollen, werden freigesprochen. Es fehlen handfeste Beweise.

Von Alexander Kappen, Landshut/Erding

Es bleibt ein mysteriöser Fall: Im Mai 2022 verschwinden australische Goldmünzen im Wert von 940 000 Euro auf dem Weg vom Frankfurter Flughafen zu einem Erdinger Edelmetallhändler. Der heute 33-jährige Fahrer des zuständigen Transportunternehmens wird festgenommen, gesteht die Tat und wird zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Doch von dem Gold und möglichen Mittätern fehlt bis heute jede Spur - beziehungsweise: es fehlen die Beweise.

Seit Mitte Oktober mussten sich der 48-jährige Chef des Verurteilten und dessen 47-jährige Ehefrau als mutmaßliche Komplizen am Landshuter Landgericht verantworten. Doch die sechste Strafkammer unter Vorsitz von Richter Thomas Lindinger sprach die beiden Angeklagten nun frei. Dem Gericht fehlten einfach belastbare Fakten. Und spekulieren, so der Vorsitzende, werde man nicht.

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Die beiden Angeklagten hatten zum Prozessauftakt keine Angaben gemacht und wollten die Aussage des als Zeugen geladenen 33-jährigen Fahrers abwarten. Und der nahm dann alle Schuld auf sich und versicherte, weder sein Chef noch dessen Frau seien an der Tat beteiligt gewesen. Ins Visier der Strafverfolger waren die beiden geraten, weil ihre DNA-Spuren an den Steinen gefunden wurden, die der verurteilte Fahrer statt der Goldmünzen in die Transportkartons geladen hatte. So hieß es jedenfalls zunächst.

Wie sich bei einem Gutachten herausstellte, befanden sich die DNA-Spuren nicht an den Steinen, sondern an dem Schmutz, der ebenfalls in den Kartons gefunden wurde. Die beiden Angeklagten sind in dem betreffenden Transporter offenbar selbst schon öfter mitgefahren, weshalb ihre DNA-Spuren unabhängig von der Tat in den Karton gekommen sein könnten. Die Staatsanwältin beantragte aufgrund von Indizien dennoch für den Mann eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten, für seine Frau zwei Monate weniger. Das Gericht folgte jedoch dem Antrag der Verteidigung, die auf Freispruch plädierte.

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