Landshut/Freising:Schwere Vorwürfe der Adoptivtochter

Lesezeit: 2 min

44-Jähriger soll sich an der damals 14-Jährigen vergangen haben

Von Alexander Kappen, Landshut/Freising

Er kam abends zu seiner damals 14-jährigen Adoptivtochter ins Bett, um ihr etwas über ihre leibliche Mutter zu erzählen und zu kuscheln, wie er vorgab. Und dann verging sich der heute 44-jährige Beamte aus Freising zwischen Dezember 2007 und Mai 2008 insgesamt dreimal sexuell an dem Mädchen. Das wirft ihm die Staatsanwaltschaft in der Anklage vor, wegen der sich der Freisinger seit Dienstag vor der sechsten Strafkammer des Landshuter Landgerichts verantworten muss.

Der Angeklagte, der als Systembetreuer beim Landeskriminalamt arbeitete und seit Oktober 2014 vom Dienst suspendiert ist, ist der leibliche Onkel seiner Adoptivtochter. Im Dezember 2007 soll er laut Anklage zunächst alleine mit der damals 14-Jährigen zu einer Familienfeier bei den Großeltern in Heiligenstadt gefahren sein. Abends soll er dann zum Bett des Mädchens gekommen sein und ihren Intimbereich sowie ihre Brüste gestreichelt und letztere auch geküsst haben. Seiner Aufforderung, auch ihn zu streicheln, folgte der Teenager nicht. Sie "war schockiert und blieb wie gelähmt liegen", heißt es dazu in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Landshut.

Im Februar des darauf folgenden Jahres soll sich im Haus der Familie in Freising ein ähnlicher Vorfall abgespielt haben. Der Angeklagte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, kam erneut abends ans Bett seiner Adoptivtochter und streichelte diese an Po und Brust, ehe er von ihr abließ, weil die Mutter nach Hause kam. Im Mai 2008 soll der damals 36-Jährige seine Adoptivtochter dann abermals im Haus der Familie in Freising am Abend in ihrem Bett aufgesucht haben, als die beiden allein daheim waren. Mit angezogener Unterhose, so wird dem Beamten vorgeworfen, soll er zwischen den Beinen des Mädchens, das offenbar vergeblich versuchte, sich dagegen zu wehren, mit dem Becken beischlafähnliche Bewegungen gemacht und mit dem Finger in sie eingedrungen sein. Deshalb wird dem Beschuldigten in der Anklage nicht nur der sexuelle Missbrauch einer Schutzbefohlenen in drei Fällen vorgeworfen, sondern in einem Fall auch Vergewaltigung.

Der Angeklagte bestritt beim Prozessauftakt am Landshuter Landgericht am Dienstag sämtliche Vorwürfe. Er sei nie alleine mit seiner Adoptivtochter zu irgendeiner Familienfeier gefahren, ließ er das Gericht wissen. Das Mädchen - sie ist inzwischen eine junge Frau - sei schon immer ein schwieriges Kind gewesen. Allerdings wird der Angeklagte offenbar auch von zwei weiteren Töchtern beschuldigt, sich an diesen vergangen zu haben. Zwischen dem 44-Jährigen und seiner Ehefrau läuft derzeit die Scheidung.

Die heute 21-jährige Adoptivtochter des Angeklagten sagte am ersten Hauptverhandlungstag ebenfalls aus. Sie blieb jedoch bei den Anschuldigungen, wie sie auch von der Staatsanwaltschaft vorgebracht wurden, und erhielt ihre Vorwürfe aufrecht.

Die Hauptverhandlung vor der sechsten Strafkammer des Landshuter Landgerichts wird an diesem Mittwoch fortgesetzt. Ein weiterer Sitzungstermin ist vorläufig für den Donnerstag dieser Woche angesetzt.

© SZ vom 19.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: