Süddeutsche Zeitung

Prozess:Freispruch für Erdinger Frauenarzt

Das Gericht hält den 55-Jährigen sehr wohl für "tatverdächtig". Letztlich seien aber auch andere als der Angeklagte "als mögliche Täter nicht auszuschließen", heißt es in der Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft kündigt Revision an.

Von Florian Tempel

"Der Freispruch hatte zu erfolgen, weil sich die Schwurgerichtskammer weder von der Schuld noch von der Unschuld des Angeklagten überzeugen konnte." Die Vorsitzende Richterin Gisela Geppert betonte in ihrer Urteilsbegründung zwar mehrmals, dass der 55-jährige Frauenarzt Michael B. sehr wohl "tatverdächtig" sei, seine damals 60 Jahre alte Ehefrau Brigitte am 4. Dezember 2013 in ihrem gemeinsamen Reihenhaus im Erdinger Stadtteil Pretzen getötet zu haben. Doch "auch die Gesamtschau aller zweideutigen Indizien" - objektive Beweise gab es sowieso nicht - ergebe keine Grundlage für eine Verurteilung. Letztlich seien auch andere als der Angeklagte "als mögliche Täter nicht auszuschließen".

Michael B. schnaufte bei der Verkündung des Urteils hörbar durch. Es war nur ein kurzer emotionaler Moment. Gleich darauf war er wieder so gefasst und ruhig wie während jedem der 18 vorangegangenen Prozesstage. Zwei seiner Töchter brachen derweil im Zuschauerraum des Landshuter Schwurgerichtssaals laut schluchzend in Tränen aus - aus Erleichterung, dass ihr Vater nicht verurteilt worden war. Für viele andere, die die Verhandlung seit dem 6. November verfolgt hatten, war der Freispruch eine Überraschung. Staatsanwalt Klaus Kurtz, der 14 Jahre Gefängnis beantragt hatte, kündigte an, in Revision zu gehen und eine Überprüfung des Urteils beim Bundesgerichtshof zu beantragen. Michael B. konnte nach dem Freispruch den Gerichtssaal in Begleitung seiner erfolgreichen Verteidiger Maximilian Müller, Karsten Fehn und Matthias Schütrumpf als freier Mann verlassen.

Die Vorsitzende Richterin stellte in der Urteilsbegründung fest, dass der Angeklagte nach Auffassung des Gerichts durchaus genügend Zeit gehabt hätte, um seine zweite Ehefrau umzubringen: "Das zur Verfügung stehende Zeitfenster könnte gereicht haben." Brigitte B. war am 3. Dezember 2013 um 12.37 Uhr nachweislich noch am Leben, was durch ein Telefonat mit ihrem Sohn belegt ist. Um 13.30 Uhr traf der Angeklagte in seiner Praxis in der Erdinger Innenstadt ein. Die Zeit dazwischen hätte womöglich dafür ausgereicht, dass die Eheleute in einen heftigen Streit gerieten, Michael B. seine Frau erst übel verprügelte und sie dann erstickte und erwürgte und schließlich mit dem Rad in seine Praxis fuhr. Auch sei "Konfliktpotenzial zwischen den Eheleuten vorhanden gewesen", so die Vorsitzende Richterin. Brigitte B. sei sehr "dominant" gewesen, und "man kommt nicht darum herum, festzustellen, dass sie geldgierig war". Zudem war das Opfer alkoholkrank, was ebenfalls ein Grund für einen eskalierten Streit hätte sein können. Und: Auch wenn der Angeklagte ein eher ruhiger und beherrschter Mann sei, "ist eine plötzliche Aggressionsentwicklung bei jedem Menschen möglich".

Das alles bleibe jedoch nicht mehr als Theorie, sagte Geppert. Die am Tatort, an den Handschuhen, der Brille und dem Fahrradlenker des Angeklagten gefundenen zum Teil mikroskopisch kleinen Blutspuren, die für den Staatsanwalt entscheidende Indizien waren, seien für das Gericht keine eindeutigen Indizien: "Sie machen ihn lediglich verdächtig, sind aber nicht geeignet, einen Schluss auf seine Täterschaft zu ziehen."

Hart ins Gericht ging die Vorsitzende Richterin mit Beamten der Kripo Erding. Ein Kommissar des Kriminaldauerdiensts, der als erster Polizist am Tatort war, habe "die Situation völlig falsch eingeschätzt". Er erkannte trotz auffälliger Hinweise ebenso wenig wie der Notarzt, dass Brigitte B. Opfer eines Gewaltverbrechens geworden war. Notarzt und Polizei glaubten zunächst, sie habe sich bei einem unglücklichen Sturz tödlich verletzt, und gingen deshalb von einem häuslichen Unfall aus. Die "polizeiliche Leichenschau" am nicht erkannten Tatort sei in inakzeptabler Weise zu einer "polizeilichen Spurenvernichtung" geraten, so Geppert. Weitere Spuren wurden womöglich vom Angeklagten weggeputzt, da dieser das Bad nach dem Abtransport der Leiche mit Erlaubnis der Polizei reinigte.

Die Reihe der Ermittlungspannen ging noch weiter. Vor der beinahe nicht vorgenommenen Obduktion wurde die Leiche aus unerklärlichen Gründen gewaschen und so eventuell weitere Spuren vernichtet. Gefunden wurden jedoch DNA-Spuren von unbekannten Männern, die man "nicht einfach als unbedeutsam wegwischen kann", sagte Geppert. Ein letzter Kritikpunkt: Kommissare der Kripo Erding holten nach der Obduktion den Angeklagten ab, um ihn angeblich als Zeugen zu vernehmen. Offensichtlich aber war Michael B., so die Vorsitzende Richterin, für die Kripobeamten zu diesem Zeitpunkt längst der Verdächtige Nummer eins. Da er jedoch nicht ordnungsgemäß über seine Rechte als Beschuldigter belehrt worden sei, sei seine Vernehmung am Tag nach der Tat für das Gericht nicht verwertbar.

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SZ vom 20.01.2015
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