Landrat contra Glaubitz:Unterschiedliche Erklärungen

Grünen-Chef Hallitzky sieht die Klage gegen Kreisrat Glaubitz "krachend gescheitert", Landrat Bayerstorfer ist "zufrieden"

Von Florian Tempel, Erding

Nachdem die Klage gegen Kreisrat Stephan Glaubitz (Grüne) zurückgenommen worden ist, wird der Abschluss des weit über den Landkreis hinaus mit Aufmerksamkeit verfolgte Verfahrens sehr unterschiedlich beurteilt. Eike Hallitzky, der Landesvorsitzender der Grünen, ist der Meinung, "der Versuch des Erdinger CSU-Landrates, einen kritischen Kreisrat mithilfe einer inhaltlich absurden und finanziell ruinösen Klage mundtot zu machen, ist krachend gescheitert". Glaubitz habe in seiner Erklärung im Kreistag nichts von dem zurückgenommen, was ihm in der Klage vorgeworfen wurde. "Insbesondere bleibt er bei seiner Kritik am Verwaltungsvollzug durch das Landratsamt Erding, für die der Landrat als Behördenleiter verantwortlich ist", schreibt Hallitzky. Es sei "ein guter Tag nicht nur für Stephan Glaubitz, der in seiner Kritik an der miserablen Zahl der Arbeitsgenehmigungen im Landkreis viele Menschen hinter sich sieht", sondern für "abertausend ehrenamtlich engagierten Lokalpolitikerinnen und Lokalpolitiker" in Bayern. Für die "Lebendigkeit der Debatten in unseren Gemeinden, Städten und Kreisen wäre es starkes Gift gewesen, wenn der Landrat Erfolg gehabt hätte bei seinem Versuch, ein Exempel gegen Kritiker zu statuieren."

Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) lässt mitteilen, auch er sei "zufrieden" mit dem Ausgang des Verfahrens. Seiner Ansicht nach hätten die Mitarbeiter der Erdinger Ausländerbehörde "nun endlich Genugtuung erfahren", indem Glaubitz im Kreistag vorgetragen habe, dass sie "sich bei ihren Entscheidungen an die Weisungen des Innenministeriums halten". Ein weiterer Erfolg sei, dass ein Internet-Beitrag von Glaubitz, "der Anlass für die Klage war", gelöscht worden sei.

Schon in diesem Text hatte Glaubitz zur Genehmigungspraxis bei Arbeitserlaubnissen für Flüchtlinge auch folgendes geschrieben: "Die Einzelfallprüfung und die folgende Entscheidung geschieht auf der Grundlage der herrschenden Gesetze und Bestimmungen, in denen jeder Behörde ein Ermessensspielraum eingeräumt wird."

Es ist zwar richtig, dass Glaubitz viel früher einmal die Erdinger Ausländerbehörde sehr scharf kritisiert hatte. Jene Aussagen zog er jedoch mit einer Unterlassungserklärung zurück, was ihn knapp 1000 Euro kostete. Bayerstorfers Pressestelle suggeriert jedoch mit Formulierungen wie "im Laufe des Verfahrens", dass die Unterlassungserklärung und die Zahlung Teile der nun zurückgenommen Klage wären. Das ist falsch, sie waren nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens. Im Gegenteil wird so aber deutlich: Obwohl Glaubitz den schärfsten Teil seiner Kritik zurückgenommen hat und viel Geld zahlen musste, wurde auf Bayerstorfers Betreiben die mit einem hohen Streitwert verbundene Klage eingereicht, deren Kosten nun vom Staat getragen werden müssen. Eine weitere Formulierung in einer Presseerklärung aus Bayerstorfers Büro ist ebenfalls irreführend: Der Landrat habe nach Glaubitz' Erklärung im Kreistag "ebenfalls seinen Beitrag" geleistet und "den Freistaat Bayern um sofortige Rücknahme der Klage" gebeten. Das war jedoch nicht notwendig. Die Klagerücknahme war vertraglich vereinbart und somit unabhängig von Bayerstorfers Zutun.

Glaubitz' Anwalt Jerzy Montag betont in seiner Presseerklärung, der Freistaat habe sich mit der Rücknahme der Klage, zu der er "von dritter Seite angestiftet" wurde, "in die Position des Unterliegenden begeben". Sein Mandant habe dabei "seine Kritik in keinem Punkt zurückgenommen". Weiter schreibt Montag: "Zu diesem Prozess hätte es nie kommen dürfen. Es ist nicht das Recht des Staates, Kritik zu unterdrücken, sondern seine Pflicht, Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dazu gehört auch das Recht auf deutliche und zugespitzte Kritik."

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