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Landkreis:Widerstand gegen Lockerung

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Landesjagdverband sieht bei Bibern Naturschutzrecht zuständig

Der Deutsche Jagdverband (DJV) plant aktuell einen Vorstoß, den Schutz des Bibers zu lockern: Die Population in Deutschland könne sich aus eigener Kraft erhalten, der Biber drohe nicht mehr auszusterben. Deshalb solle der Schutzstatus gesenkt werden, forderte der DJV-Vizepräsident Volker Böhning. Der Biber solle deshalb ins Jagdrecht aufgenommen werden. Widerstand kommt aus dem Bayerischen Landesjagdverband; dessen Sprecher der Erdinger Biologe Thomas Schreder ist: "Das ist im Naturschutzrecht gut geregelt. Dieses hohe Gut werden wir nicht angreifen. "

Schreder betonte, dass es immer wieder unterschiedliche Positionen zwischen dem Deutschen Jagdverband und dem Bayerischen Landesjagdverband gebe: "Wir sind nicht umsonst aus dem DJV ausgetreten." Als Biologe räume er zwar ein, dass der Biber in Deutschland nicht mehr vom Aussterben bedroht sei und daher von der Roten Liste 1 (vom Ausstreben bedroht) auf die Rote Liste 3 (gefährdet) gesetzt werden könnte. "Aber das muss die zuständige Behörde hinterfragen", sagte Schreder. "Das hat mit der Jagd nichts zu tun."

Verbandssprecher Schreder sagte, diese Nicht-Einmischung der Bayerischen Jäger bedeute nicht, dass man den Grundstückseigentümern nicht ganz pragmatisch helfe, wenn hohe Biberpopulationen Schäden verursachen und andere Präventionsmaßnahmen nicht greifen würden.

Derzeit werden jedes Jahr weit mehr als 1000 Biber ohnehin schon mit Sondergenehmigungen geschossen. Wie sich eine Lockerung des Biberschutzes in dieser Hinsicht auswirken würde, ob nur weniger bürokratisch verfahren würde oder ob dadurch auch die Abschusszahlen nach oben gingen, darüber wollte Schreder nicht spekulieren: "Das ist eine hypothetische Frage. Wenn es sich in verschiedenen Landkreisen so etabliert hat, kann es natürlich sein, dass es für die Untere Naturschutzbehörde eine bürokratische Vereinfachung ist."

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Quelle:
SZ vom 15.05.2017 / tDR
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