Landkreis Ebersberg:Entwaffnendes Angebot

Illegale Waffen können straffrei abgegeben werden

Seit Anfang Juli 2017 haben die Landkreisbürger wieder die Möglichkeit, Waffen und Munition straffrei und kostenlos im Landratsamt abzugeben, die sie illegal erworben oder unerlaubt in ihrem Besitz hatten. Das gilt bis 1. Juli 2018. Das am 5. Juli 2017 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes sieht diese Amnestiefrist vor.

Zuletzt hatte es im Jahr 2009 eine ähnliche Strafverzichtsregelung gegeben. Damals konnten bundesweit etwa 200 000 Waffen aus dem Verkehr gezogen werden. Ausgeschlossen wird ein Strafverzicht, wenn beispielsweise der Waffenbesitzer bereits darüber informiert worden ist, dass gegen ihn wegen waffenrechtlicher Verstöße ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist.

Wenn jemand eine Waffenerlaubnis besitzt und eine Waffe abgeben möchte, in deren Besitz er unerlaubt war, führt das nicht automatisch dazu, dass die Waffenerlaubnis widerrufen wird. Wer Waffen legal erworben hat und sie mit der entsprechenden Berechtigung besitzt, sie aber nicht mehr benötigt, kann sie unabhängig von dieser neuerlichen Amnestiefrist jederzeit kostenfrei beim Landratsamt abliefern. In diesem Jahr sind im Landratsamt bisher insgesamt 92 Waffen abgegeben worden. Fünf davon waren illegal im Besitz des Abgebenden.

Weitere Informationen zum Thema Waffen-Amnestie erhalten Interessierte im Landratsamt unter der Telefonnummer (08092) 823 188. Vor der Abgabe einer Waffe sollte man unbedingt dort einen Termin vereinbaren. Das ist jeweils montags bis freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr und zusätzlich am Donnerstagnachmittag von 14 Uhr bis 18 Uhr möglich.

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