Süddeutsche Zeitung

Landkreis:Covid-19-Impfung startet in sechs Arztpraxen im Pilotprojekt

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Der Inzidenzwert liegt auch am dritten Tag über 50. Von Samstag an gelten deshalb wieder strengere Regeln

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Während Zweifel daran herrschen, dass auch in Arztpraxen bald offiziell gegen Covid-19 geimpft werden darf, startet der Landkreis Erding von kommenden Montag, 15. März, im Rahmen eines Pilotprojektes die Impfung in insgesamt sechs Arztpraxen im Landkreis. Wer sich dort impfen lassen will, muss aber Voraussetzungen erfüllen. Das Pilotprojekt erfolgt in Kooperation mit dem Impfzentrum Erding. Dort wird der reguläre Impfbetrieb weitergeführt, wie Danuta Pfanzelt vom BRK-Kreisverband mitteilt. Die Impfstoffe sollen in die Praxen täglich angeliefert werden.

Bereits beim Umzug des Impfzentrums, das vom Erdinger BRK betrieben wird, in die kleine Sporthalle der Grundschule am Lodererplatz 14 hatte Markus Marschall, Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbands Erding, erklärt, dass grundsätzlich mehrere Praxen im Landkreis bereit seien zu helfen, um die Impfquote zu erhöhen. Für ein baldiges Impfen bei den niedergelassenen Ärzten hatte sich Donnerstag auch die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Alena Buyx, ausgesprochen.

Bisher wurden nach Angaben des Erdinger Landratsamtes insgesamt 13 714 Impfungen verabreicht, darunter 5244 Zweitimpfungen. Am vergangenen Mittwoch wurden im Landkreis 327 Personen geimpft. 241 Impfungen davon wurden im stationären Impfzentrum und 86 durch das Mobilteam verabreicht. Von Montag an erweitern nun sechs Praxen im Landkreis das Angebot. "Ich freue mich, dass wir mit diesem Pilotprojekt einen weiteren Schritt in Richtung flächendeckender Impfangebote im gesamten Landkreis gehen können. Mein Dank gilt den Verantwortlichen im BRK-Impfzentrum sowie den Ärztinnen und Ärzten, die sich für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung stellen", so Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) in einer Pressemitteilung.

Impfungen werden in den Praxen aber nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt. Zum Beispiel wenn ein ärztliches Attest über Trisomie 21, Organtransplantation, Demenz oder eine geistige Behinderung, eine schwere psychiatrische Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression vorliegt. Auch Personen, die mehr als 70 Jahre alt sind können sich bei den Praxen melden. Zudem Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen. Weitere Voraussetzungen sind im Internet unter www.brk-erding.de zu finden.

Wer die Berechtigung nachweisen kann, soll sich - unabhängig davon, ob man sich schon über das offizielle Bürgerportal angemeldet hat - zur Vereinbarung eines Impftermins direkt an die Praxen wenden. Man sollte aber Verständnis haben, wenn zu Beginn durch zahlreiche Anfragen Wartezeiten entstehen.

Mittlerweile ist die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding erneut gestiegen. Sie lag am Donnerstag nach offiziellen Angaben des Robert Koch Instituts (RKI) bei 57,9. Sie ist zwar damit gegenüber Mittwoch mit 57,2 kaum angestiegen, aber am dritten Tag in Folge über 50. Deshalb gelten nach einer Pressemitteilung des Landratsamtes von Samstag, 13. März, an für den Landkreis Erding folgende Regelungen:

Die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden ist nur nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig. Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Der Geschäftsbetreiber muss die Kontaktdaten der Kunden erfassen (Name und Vorname, eine sichere Kontaktinformation wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift, Zeitraum des Aufenthalts).

Ein kontaktfreier Sport unter freiem Himmel ist nur für maximal fünf Erwachsene aus zwei Haushalten oder Gruppen von maximal 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

Die Öffnung von botanischen Gärten, Zoos, Museen und Gedenkstätten erfolgt analog zur Öffnung von Ladengeschäften nur mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation.

Gleich bleiben laut Claudia Fiebrandt-Kirmeyer, Pressesprecherin am Landratsamt, die Regelungen zur Kontaktbeschränkung. Es dürfen sich weiterhin maximal fünf Erwachsene aus zwei Haushalten treffen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht einberechnet. Aufgrund eines positiven Covid-19-Falls in der Dr. Herbert-Weinberger -Schule in Erding wurde laut Fiebrandt-Kirmeyer dort eine Quarantäne für 13 Schüler angeordnet.

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SZ vom 12.03.2021
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