Noch werden die wenigsten Hauseigentümer mit dem Wortungetüm "Straßenausbaubeitragssatzung" etwas anfangen können. Doch in nicht allzu ferner Zukunft könnten viele Bürger im Landkreis von diesem Instrument gepiesackt oder gar gepeinigt werden, wenn die Erneuerung von in die Jahre gekommenen Straßen ansteht. Gepeinigt deshalb, weil die finanzielle Belastung der Straßenanlieger die Schmerzgrenze weit übersteigen kann - im Einzelfall ist man dann schnell einmal mit einer fünfstelligen Summe dabei. Aktuell können Hauseigentümer der Zustorfer Straße in Wartenberg ein Lied davon singen.
Tatsache ist, dass das Landratsamt es für dringend geboten hält, dass jede Gemeinde eine solche Satzung erlässt. Demzufolge "sollen" diese Beiträge für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen erhoben werden, soweit nicht Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch zu erheben sind. Dabei gilt der Grundsatz, je niedriger der Anteil des Durchgangsverkehrs, desto höher ist die Kostenbelastung der Anwohner - bei reinen Anliegerstraßen liegt der vorgesehene Anteil bei 80 Prozent. Heinz Fischer von der Pressestelle des Erdinger Landratsamtes interpretiert die Umschreibung "soll" im entsprechenden Passus des Kommunalabgabengesetzes so, dass das "Soll" die Regel sein müsse. Ausnahmen sind nur dann opportun, wenn die betroffene Gemeinde in Geld schwimmt.
Tatsache ist aber auch, dass dieser ausdrückliche Wunsch des Landratsamtes bisher bei den wenigsten Kommunen angekommen ist. Von den 26 Landkreisgemeinden haben bisher sieben eine entsprechende Satzung erlassen: Bockhorn, Forstern, Langenpreising, Ottenhofen, Walpertskirchen, Wartenberg und Wörth. Der Grund: Die Gemeinden sahen keine Notwendigkeit für eine solche Maßnahme - und selbst da, wo es sie gibt, schlummerte die Straßenausbaubeitragssatzung in der Behördenschublade.
In Wartenberg lag sie dort seit Dezember 2004. Aber sie ist da, und weil es sie gibt, muss sie auch angewandt werden. Das sagt Manfred Ranft, der Erste Bürgermeister der Marktgemeinde, zu der Einnahmequelle, die er von seinem Amtsvorgänger Walter Rost geerbt hat. Ranft betont, das Landratsamt habe ihm deutlich gemacht, "ihr könnt nicht immer rumjammern, dass ihr kein Geld habt, wenn ihr eure Möglichkeiten nicht ausschöpft." Somit seien die Gebührenbescheide für die "grundsätzliche Erneuerung" der Zustorfer Straße eine "glasklare Sache" gewesen. Über zwei Angriffspunkte könne man reden, sagt Ranft: Über das Abrechnungsgebiet und über die Qualität der Arbeiten. Der Widerspruch der Anlieger sei an das Landratsamt als federführende Aufsichtsbehörde weitergeben worden. Wen wundert's, wenn die Anlieger das naturgemäß anders sehen. Helmut Babinger von der Interessengemeinschaft der Anwohner fragt, ob die Straße überhaupt so schlecht gewesen sei, dass man sie komplett habe neu machen müssen. Und überhaupt sei der Grund der Umgestaltung nicht behoben worden: Nach wie vor staue sich das Wasser. Da stelle sich die Frage, warum man überhaupt etwas zahlen solle. Babinger hat das Gefühl, dass die Gemeinde unsicher ist und die große Sorge hat, "wenn sie uns jetzt recht gibt, dass sie dann in Zukunft Schwierigkeiten mit denen bekommt, die zukünftig herangezogen werden."
So weit wollen es die Berglerner, wo jüngst eben diese Straßenausbaubeitragssatzung auf der Tagesordnung des Gemeinderats stand, erst gar nicht kommen lassen Bürgermeister Herbert Knur machte kein Hehl daraus, dass er das Instrument für "sinnvoll" hält, versuchte gleichwohl aber erst gar nicht, den Punkt zur Abstimmung zu stellen - zu breit war die Ablehnungsfront. Albert Furtner (FWG) verstieg sich sogar zu der Einschätzung, eine Gemeinde, die so etwa beschließe, "bestätigt nur, dass sie in der Vergangenheit mit den Finanzen nicht zurechtgekommen ist".
In nicht allzu ferner Zeit kommen auf Berglern geballt Straßensanierungen zu. Nicht ohne Grund war Knur, der eigens zuvor ein Seminar zur Straßenausbaubeitragssatzung besucht hatte, von seinem Gemeinderat nicht zum Schwur zu bewegen, das Thema für immer und ewig zu beerdigen. Knur sagte: "Wenn ich nicht rechtsaufsichtlich dazu gezwungen werde, bringe ich sie von mir aus nicht mehr auf den Tisch."
Im Erdinger Landratsamt herrscht große Unsicherheit, wie aus dem dringenden Wunsch nach einer Straßenausbaubetragssatzung tatsächlich ein Befehl werden könnte. Ob man eine Gemeinde überhaupt dazu zwingen kann, lässt man derzeit von der Regierung von Oberbayern klären. Erst nach Vorliegen einer entsprechenden Äußerung der übergeordneten Dienststelle, sagt Pressesprecher Heinz Fischer, stelle sich für das Landratsamt die "Frage der Umsetzung und der dafür zur Verfügung stehenden Mittel".