Süddeutsche Zeitung

Landgericht Landshut:Therapiebedürftiger Drogenhändler

Im Prozess gegen den dealenden Rechtsanwalt hat ein Gutachter keinen Zweifel, dass der Angeklagte selbst suchtkrank ist

Von Florian tempel, Landshut

Ein Rauschgift-Dealer steht in der allgemeinen Sympathie-Skala ziemlich weit unten. Wer anderen Drogen verkauft, muss ein fieser und mieser Typ sein, der kein Mitleid verdient. Im Prozess gegen einen 32 Jahre alten Rechtsanwalt aus Erding, der gestanden hat, mit Kokain und Amphetamin gedealt zu haben, hat die Staatsanwältin den Part übernommen, den Angeklagten maximal misstrauisch zu sehen: Dass er sich selbst als drogenabhängig darstellt, kann ja auch gelogen sein. Vielleicht war er nicht abhängig und hat sich mit den Drogenverkäufen nur an anderen gesund gestoßen. Womöglich finanziert ihm dann aber der Staat am Ende eine teure Therapie, statt ihn billiger im Knast wegzusperren. Laut einem chemischen Haargutachten hat der Angeklagte nur gelegentlich Kokain konsumiert und er hat erfolgreich Jura studiert. Wie passt das zum Bild eines Suchtkranken?

"Aus meiner Sicht passt alles ganz gut zusammen", erklärte ein Psychiater in seinem Gutachten am zweiten Prozesstag. Er habe "keine Zweifel", sagte der Sachverständige, dass der Angeklagte im medizinischen Sinn kokainabhängig ist und eine Therapie machen sollte, statt unbehandelt jahrelang im Gefängnis zu sitzen. Dass der Angeklagte zu etwa viereinhalb Jahren verurteilt werden soll, war schon in einem juristischen Deal gleich nach Prozessbeginn ausgemacht worden. Für Suchtkranke sieht das Gesetz aber auch die Möglichkeit vor, statt in Haft zu bleiben eine Langzeittherapie in einer forensischen Station einer psychiatrischen Klinik zu machen. Eingesperrt ist man in jedem Fall, und ob die Zeit in der Psychiatrie angenehmer ist als im Knast, ist fraglich. Wird ein drogenkranker Straftäter jedoch erfolgreich therapiert, darf er hoffen etwas früher auf Bewährung in Freiheit zu kommen.

Der Gutachter legte dar, dass schon die Familiengeschichte des Angeklagten eine Suchterkrankung befördert habe. Wer wie er Sohn heroinabhängiger Eltern ist und in der Familie ein Leben unter Drogen miterlebt hat, sei zweifellos gefährdet, selbst suchtkrank zu werden. Eine Kokainabhängigkeit wie beim Angeklagten sei für Außenstehende nicht leicht zu erkennen, erklärte der Gutachter. Kokain wirke schließlich "leistungsfördernd". Dass der Angeklagte ein Jurastudium erfolgreich durchgestanden habe, sei deshalb auch kein Hinweis darauf, dass er nicht wirklich drogenabhängig sei. Gerade bei Kokainabhängigen sei zudem "ein episodischer Missbrauch typisch". Das heiße, Phasen stärkern Konsums wechselten sich oft mit abstinenten Zeiten ab. So passe auch das von der Staatsanwältin angeführte Haargutachten ins Bild, dass nur gelegentlichen Koks-Konsum auswies. Grundsätzlich seien solche chemischen Gutachten eh stets "etwas wischiwaschi", sagte der Sachverständige, also alles andere als genau.

Die langjährige Freundin des Angeklagten bestätigte als Zeugin vor Gericht, dass er kokainabhängig war. Er habe es lange Zeit vor ihr verbergen können, aber nicht mehr, als sie 2014 in einem gemeinsame Wohnung zogen. Er habe seinen Drogenkonsum verheimlichen können, weil sie selbst keinerlei Drogenerfahrungen habe und der Angeklagte stets jeden Verdacht ihrerseits heftig zurückwies. Im Nachhinein sei ihr jedoch klar geworden, dass ihr Freund schon mehrere Jahre abhängig war. Als es nicht mehr zu verbergen war, weil mit einer weißen Nase vor sie trat, war es aus. Die Trennung sei unvermeidlich gewesen, "denn ich möchte ja nicht, dass meine Kinder so aufwachsen, wie er aufgewachsen ist." Auch auf die Frage, warum sie bei der Polizei angegeben hatte, nichts vom Kokainkonsum ihres Freundes mitbekommen zu haben, hatte sie eine Antwort. Sie habe lieber nichts gesagt, da damals noch gegen sie als mögliche Helferin oder sogar Mittäterin ermittelt wurde. Der Prozess dauert an.

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Quelle:
SZ vom 18.01.2018
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