Landgericht Landshut:Lange Haftstrafen für Rollkommando

Im Prozess um den totgeprügelten Ukrainer sind die Urteile gesprochen

Im Prozess um den Tod eines 51-jährigen Mannes aus der Ukraine, der vor einem Jahr von Arbeitskollegen nachts in Erding auf offener Straße verprügelt wurde und drei Wochen später an den Folge eine schweren Kopfverletzung starb, sind die Urteile gesprochen. Zwei Litauer und ein Lette im Alter 22, 26 und 34 Jahren wurden wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu Haftstrafen von sechs bis sieben Jahren verurteilt. Zwei weitere Männer aus Lettland im Alter von 38 und 47 Jahren, die die anderen zum Tatort gelost beziehungsweise hatten, wurden wegen Beihilfe zu je zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Die Staatsanwältin hatte deutlich höhere Strafen gefordert: Neun bis elf Jahre für die Haupttäter und vier Jahre für die Helfer. Die fünf Verteidigerinnen und Verteidiger hatten Bewährungsstrafen für ihre Mandanten beantragt.

Das Todesopfer arbeitete, mit einer falschen Identität ausgestattet, über eine Zeitarbeitsfirma als Packer bei einem Paketdienst. Wie der Anwalt seiner Witwe in seinem Schlussvortrag berichtete, war er mit der Hoffnung nach Deutschland gekommen, genügend Geld zu verdienen, um seiner schwer kranken Frau eine teure Krebstherapie zu ermöglichen. In der Nacht des 13. November 2017 endete sein Leben auf dem Gehweg vor dem Cineplex-Kino Erding. Er hatte mit zwei anderen Männern, zwei Tadschiken, die denselben Job wie er gemacht hatten, wegen ausstehender Lohnforderungen auf dem Kinoparkplatz einen Firmenwagen besetzt gehalten.

Die Angeklagten, das stand nach fünf Verhandlungstagen für das Schwurgerichts am Landgericht Landshut fest, waren angerückt, um die drei Autobesetzer aus dem Firmenfahrzeug zu holen und ihnen eine "Abreibung" zu verpassen, wie der Vorsitzende Richter Markus Kring sagte. Das Gericht habe aber nicht klären können, so Richter Kring, ob die Angeklagten auf "Anweisungen aus dem Bereich der Geschäftsführung" handelten. Es gab zwar "eine ganze Menge Telefonate" und ein Treffen mit dem Geschäftsführer der Zeitarbeitsfirma einige Stunden vor der Tat. Was dabei genau besprochen wurde, blieb jedoch im Dunkeln.

Das Gericht ging anhand der "Gesamtschau der Indizien" nicht davon aus, dass die Angeklagten von vornherein beabsichtigten, einen ihrer drei Kollegen zu töten. Dass sie zu fünft zu dem Parkplatz vor dem Cineplex-Kino fuhren, wo die drei Männer das Firmenauto besetzt hielten, sei zwar sicher nicht als "rein verbal friedensstiftende Mission" geplant gewesen, aber auch nicht als tödliches Rollkommando, sagte der Vorsitzender Richter.

Die Verteidiger hatten es hingegen nicht als erwiesen gesehen, dass ihre Mandanten in gewalttätiger Absicht nach Erding gefahren waren. Einer der Hauptangeklagten stellte es so dar - die anderen sagten nichts -, dass das Todesopfer eigentlich nur unglücklich gestürzt sei. Richter Kring räumte zwar ein, dass sich nicht feststellen lasse, wie dem Mann die tödliche Verletzung beigefügt worden war und auch nicht von wem. Doch allein der Umstand, dass die Angeklagten gleich nach ihrer Ankunft am Kinoparkplatz "ohne weitere Diskussion" sofort begannen, auf die Männer im Firmenauto loszugehen, zeige ganz klar, dass sie ihr gewalttätiges Vorgehen zuvor abgesprochen hatten.

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