Landgericht Landshut:Geständnis bringt Rabatt

Stieftochter-Vergewaltiger muss vier Jahre und drei Monate in Haft

Von Florian Tempel, Landshut

Erst am Mittwoch war ein 37-jähriger Erdinger wegen mehrfacher Vergewaltigung seiner Tochter vom Landgericht Landshut zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Nur zwei Tage darauf folgte das Urteil gegen einen 41 Jahre alten Mann aus Isen, der seine Stieftochter über Jahre hinweg immer wieder vergewaltigt hatte. Er muss für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Obwohl beide Fälle nach dem Schweregrad der Taten ähnlich waren und beide Angeklagten volle Geständnisse abgelegt hatten, fiel das Urteil im zweiten Prozess erheblich milder aus. Anders als bei dem Erdinger, der von der Polizei bei einer Vergewaltigung am Spielplatz im Stadtpark entdeckt worden war, gelang die Überführung des Iseners der Polizei erst mit kriminalistischen Mitteln. Nach den Regeln der juristischen Logik, die nicht immer nachvollziehbar ist, wurde das Geständnis des Iseners deutlich höher gewertet und brachte ihm entsprechend mehr Strafrabatt ein.

Im Herbst 2019 hatte das damals 17-jährige Mädchen seinen Stiefvater angezeigt. Die erste Vergewaltigung fand statt, als sie zehn Jahre alt war. Zur Anklage kamen eine Reihe von zeitlich nicht genau eingrenzbaren Fällen. Eine Vergewaltigung war jedoch zeitlich klar datierbar: Sie fand an Heiligabend 2016 in der Wohnung der Familie in Isen statt. Die Mutter war mit den zwei anderen Kindern beim Spazierengehen, der Angeklagte und seine Stieftochter hatte den Christbaum geschmückt. Der Angeklagte machte mit seinem Handy Fotos von der Vergewaltigung. Eines dieser Fotos sollte ihn später überführen.

Nach der Anzeige stritt er zunächst alles ab. Als eine Gutachterin die Stieftochter, die schon seit ihrer Kindheit psychische Probleme und Auffälligkeiten hat, nicht als uneingeschränkt glaubwürdig einstufte, schienen die Taten nicht mehr nachweisbar und der Angeklagte wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Eine Ermittlerin der Kripo Erding ließ aber nicht locker. Ein Abgleich seiner Fingerlinien mit den Fingern, die auf einem Vergewaltigungsfoto zu sehen waren, brachten den Durchbruch. Wenig später gestand der Mann alles.

Die Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Richter Andreas Wiedemann sah es jedoch so, dass eine Verurteilung ohne das Geständnis schwierig geworden wäre. Deshalb habe es eine "ganz erheblich schuldmildernde Wirkung". Man müsse dem Angeklagten zugute halten, dass bei ihm ein Erkenntnisprozess in Gang gekommen sei. Zumindest im Nachhinein sei er in der Lage gewesen, Empathie mit dem Opfer zu zeigen, das nach dem psychologischen Gutachten sonst als potenzielle Lügnerin dagestanden wäre.

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