Landgericht Landshut:Gefängnisstrafen für brutale Räuber

Moosburger schlagen Obdachlosen in Bankfilialenvorraum zusammen

Von Alexander Kappen, Landshut/Moosburg

Er kenne die beiden Angeklagten schon länger, sagte einer der Zeugen. Der Jüngere sei "alleine okay, aber wenn er mit dem anderen zusammen ist, dann spielen sie immer Mafia oder was weiß ich". Die beiden bereits mehrfach vorbestraften Moosburger, 27 und 22 Jahre alt, gerieten bei diesen "Mafia-Spielen" in ihrer Heimatstadt im Laufe des vergangenen Jahres gleich in mehreren Fällen sehr real mit dem Gesetz in Konflikt. Etwa im Januar, als sie einen 54-jährigen Obdachlosen im Vorraum einer Bankfiliale ausraubten und zusammenschlugen. Am Montag sind sie nun von der sechsten Strafkammer des Landshuter Landgerichts unter anderem wegen Raubs und gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und elf Monaten Jahren beziehungsweise zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Den beiden Angeklagten, die sämtliche Vorwürfe in vollem Umfang gestanden, wurden in der Verhandlung insgesamt vier Taten zur Last gelegt. Am 20. Oktober 2016 gerieten sei zunächst mit den Mitgliedern eine deutsch-türkischen Kulturvereins vor deren Vereinslokal an der Bahnhofstraße in Moosburg aneinander. Die beiden Angeklagten waren mit einer Gruppe, laut Zeugenaussagen mit Bier- und Wodkaflaschen in der Hand, unterwegs und wohl nicht mehr ganz nüchtern. Es kam zum Streit, weil einer aus der Gruppe offenbar vor der Lokaltür wild urinierte, wie ein Vereinsmitglied in der Verhandlung als Zeuge berichtete. Ein anderes Vereinsmitglied nahm am Tattag offenbar eine Stange mit vors Lokal, ohne diese jedoch bei dem Streit zu benutzen, so der Zeuge. Zu einem Handgemenge kam es trotzdem - und in dessen Verlauf holte der 22-jährige Angeklagte mit einer halb vollen Bierflasche aus, um sie einem Widersacher auf den Kopf zu schlagen. Der Zeuge konnte seine Hand noch festhalten und ihm die Flasche abnehmen.

Die Angeklagten und ihre Begleiter zogen ab - und ließen ihren Frust kurz danach ein paar Meter weiter an einem 31-jährigen Mann aus, der unterwegs zum Bahnhof war. Wie dieser vor Gericht aussagte, versperrten ihm die Angeklagten den Weg. Der 27-Jährige schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Der 31-Jährige flüchtete, rannte zum Bahnhof und konnte sich in einen Zug retten, noch bevor die Angeklagten, die ihn verfolgten, erwischten. "Ich hatte Angst, weil ich ja nicht wusste, in welche Richtung das Ganze geht", sagte das Opfer in der Verhandlung am Montag.

Auf die Spitze trieben es die beiden Angeklagten dann am 26. Januar dieses Jahres, als sie einen wehrlosen Obdachlosen ausraubten und verprügelten. Dieser hatte sich mit seinen Habseligkeiten im Vorraum einer Bank am Stadtplatz ein warmes Plätzchen gesucht, als die beiden jungen Männer gegen 2.15 Uhr auftauchten. Der 27-Jährige schlug dem Opfer mit der Faust ins Gesicht und drohte ihm mit einem Messer, das er seinen Angaben zufolge angeblich in der Tasche hatte. Er durchsuchte die Jacke des 54-Jährigen und fand darin 410 Euro, die er ihm abnahm.

Aber damit nicht genug: Nachdem die beiden Räuber die Bank verlassen hatten, kehrten sie noch einmal zurück und verlangten von dem 54-Jährigen erneut Geld. Der gab an, nichts mehr zu haben. Daraufhin durchsuchten sie sein Gepäck. Der 27-Jährige fand einen Regenschirm und schlug das körperlich ohnehin wegen einer Verletzung schon gehandicapte Opfer damit. Als der 54-Jährige umfiel, traten die beiden Angreifer ihn mit den Füßen. Er trug dabei Prellungen im Gesicht, am Ellbogen, an Rücken und Knien sowie Hämatome am Bauch davon. Die Angeklagten waren mit Kapuzen und Schals im Gesicht vermummt, konnten durch die Überwachungskameras aber identifiziert werden. Das Opfer erkannte sie im Gerichtssaal nicht wieder, aber die Angeklagten hatten längst gestanden und entschuldigten sich bei ihm.

Der 27-Jährige hat eine schwierige, laut eines Sachverständigen gar "desaströse" Kindheit hinter sich, leidet daher an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung, war bei den angeklagten Taten aber laut Gutachten weder straf- noch steuerungsunfähig. Er hat bereits 18, teils einschlägige Vorstrafen und stand unter offener Bewährung. Diese dürfte nun widerrufen werden, so dass er im Gefängnis noch zusätzlich weitere elf Monate absitzen muss.

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