Landgericht Landshut:Ex-Handelsrichter auf der Anklagebank

Lesezeit: 1 min

Von Florian Tempel, Landshut

Schon in der ersten Instanz am Amtsgericht Erding hatte der 32-jährige Erdinger Immobilienunternehmer und ehemalige ehrenamtliche Handelsrichter kein Wort gesagt. In der Berufungsverhandlung am Landgericht Landshut macht er erneut aus seinem Recht zu schweigen Gebrauch. Dennoch kam der Angeklagte, wie schon beim ersten Durchgang, indirekt zu Wort. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm den Besitz und Erwerb von kleinen Mengen Kokain vor.

Zu den belastenden Indizien gehört ein Whatsapp-Chat mit einem Freund, einem Erdinger Diskotheken-Besitzer und Stadtrat, dem gleich gelagerte Drogendelikte vorgeworfen werden. Im ersten Durchgang saßen die beiden noch gemeinsam auf der Anklagebank, ihre Berufungen finden nun jedoch getrennt statt. Ihr Chat ging so: Der eine, der Stadtrat, fragte: "Wenn ich Bürgermeister bin, weißt du, was ich als erstes im Oval Office tun werden?" Der andere fragte zurück: "Mich einladen?" Die Antwort war: "Ja - und wir koksen auf dem Schreibtisch." Diese kleine Kommunikation beweist natürlich herzlich wenig, es kann doch nur ein Späßchen gewesen sein. Wie im ersten Durchgang wird es in der zweiten Instanz vor allem darauf ankommen, ob das Gericht den belastenden Zeugen glaubt. Am ersten Prozesstag fehlte allerdings gleich einer.

Das Amtsgericht Erding verhängte im Oktober 2020 gegen den Immobilienunternehmer 10 000 Euro Geldstrafe. Das ist zwar ein ziemlich saftige Strafe. Doch noch schwerer lastet auf ihm der Makel einer Verurteilung an sich. Erst im vergangenen Jahr war er auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern zum ehrenamtlichen Handelsrichter an eben jenem Gericht ernannt worden, in dem er nun auf der Anklagebank sitzt. Peter Pöhlmann, der Pressesprecher des Landgerichts Landshut, teilte auf Nachfrage der SZ mit, dass der Angeklagte sein Ehrenamt bereits aufgegeben habe. Er sei sogar "tatsächlich nie im Einsatz" als Handelsrichter gewesen.

Der Prozess dauert an. Für die Berufungsverhandlung des Erdinger Diskothekenbesitzers und Stadtrats gibt es noch keinen Termin.

© SZ vom 16.03.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: