Auf fast schon kuriose Weise ist ein 35-Jähriger ohne festen Wohnsitz aufgeflogen, der im Dezember 2022 und September 2023 in zwei Läden in Dachau und Erding eingebrochen ist. Bei dem Einbruch in Dachau, wo er ein Sparschwein mit 100 bis 200 Euro mitnahm und laut Ladenbesitzer zudem 50 Euro aus der Kasse, biss der Täter von einer Semmel ab und trank aus einer Apfelsaftflasche. Die Polizei verbuchte daraufhin einen Treffer in ihrer DNA-Datenbank und konnte den 35-Jährigen ein Dreivierteljahr später schnappen, als er in einen Erdinger Kiosk einbrach und bei einer körperlichen Auseinandersetzung einen Angestellten verletzte, der ihn erwischt hatte.
Die sechste Strafkammer des Landgerichts Landshut verurteilte den geständigen Mann jetzt wegen Diebstahls sowie Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung zu zwei Bewährungsstrafen von zehn Monaten und eineinhalb Jahren. Der Diebstahl in Dachau wurde mit einer älteren Tat zu einer Gesamtstrafe verrechnet. Die Tat in Erding musste deshalb gesondert abgeurteilt werden.

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Laut Anklage brach der Angeklagte am Silvestertag 2022 zwischen 18 und 20 Uhr in besagtes Ladengeschäft in Dachau ein, indem er die untere linke Glasscheibe der Eingangstüre mit einem Gegenstand einschlug und durch die entstandene Öffnung kletterte. Dort soll er dann das Sparschwein, das in Wahrheit eine "Sparkuh" war, mit Bargeld im Wert von ungefähr 100 bis 200 Euro in Münzen mitgenommen haben.
Am 1. September 2023 schlug der heute 35-Jährige in einem Kiosk in Erding um 3.43 Uhr nachts mit einem Gegenstand eine Fensterscheibe ein und kletterte auch hier durch die entstandene Öffnung ins Ladeninnere. Entsprechend "seines vorgefassten Tatentschlusses" entwendete er dort laut Anklage in dem Innenraum des Kiosks aus den dort gelagerten Paketsendungen eine Silbermünze im Wert von 149,90 Euro und eine Armbanduhr im Wert von 400 Euro.
Allerdings überraschte ein Angestellter hier den Einbrecher beim Durchwühlen der Gegenstände. Im Verkaufsraum des Kiosks kam es laut Anklage "zu einem kurzen Gerangel zwischen den beiden Männern, im Zuge dessen der Geschädigte den Angeschuldigten am Kopf griff und versuchte, ihm mit der rechten Hand gegen den Kopf zu schlagen". Er traf sein Gegenüber aber nicht. Dieser konnte sich aus dem Griff des Angestellten lösen und in einen anderen Raum laufen. Der Kiosk-Mitarbeiter folgte ihm, wurde dort vom Angeklagten jedoch mit einem Stuhl bedroht. Als der Kiosk-Mitarbeiter eine Flasche aus einem Regal nahm, um sich zu verteidigen, wich der Einbrecher laut Anklage zurück.
Als der Geschädigte sich abwendet, schlägt der Einbrecher zu
Der Geschädigte wandte sich dann ab, um die Flasche zurückzustellen - und der Einbrecher schlug ihm mit beiden Händen den Stuhl mit voller Wucht auf den Kopf. Der Geschädigte erlitt dabei eine Nasenverletzung, aber offenbar keinen Bruch, wie es in der Anklage zunächst geheißen hatte. In der Anklageschrift war dem 35-Jährigen "schwerer räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung" vorgeworfen worden. In der Verhandlung war dann jedoch nicht nachzuweisen, dass der Angeklagte zugeschlagen hatte, um seine Beute zu sichern.
Daher nahm auch die Staatsanwaltschaft schließlich an, dass es "nur" ein Diebstahl mit Körperverletzung war. Sie beantragte für die beiden Fälle allerdings zehn Monate beziehungsweise zweieinhalb Jahre ohne Bewährung. Die Kammer folgte indes mit der ausgesprochenen Bewährungsstrafe dem Antrag des Verteidigers.