Süddeutsche Zeitung

Landgericht Landshut:"Ein anderer Täter kommt nicht in Betracht"

Staatsanwalt Christoph Ritter ist von der Schuld des wegen Totschlags an seiner Frau angeklagten Frauenarztes Michael B. überzeugt. Er fordert 13 Jahre und sechs Monate Gefängnis

Von Florian Tempel, Landshut

Im Prozess gegen den früheren Erdinger Frauenarzt Michael B. hat Staatsanwalt Christoph Ritter eine Verurteilung des 58-Jährigen zu 13 Jahren und sechs Monaten Gefängnis gefordert. In seinem fast dreistündigen Schlussvortrag legte Ritter dar, warum es "meiner Ansicht nach keinen Zweifel daran gibt", dass der Angeklagte am 4. Dezember 2013 seine damals 60 Jahre alte zweite Ehefrau umgebracht hat. In einem ersten Prozess war Michael B. im Januar 2015 von genau diesem Vorwurf mangels Beweisen freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch später auf und ordnete eine Neuauflage des Prozesses an, wieder am Landgericht Landshut, aber vor anderen Richtern.

Auch wenn "sich kein eindeutiges Motiv feststellen ließ", wertete Staatsanwalt Ritter die angeklagte Tat als ein nach einem Streit "emotional aufgeladenes, affektives Geschehen", gewissermaßen als einen typischen Totschlag, für den als Höchststrafe 15 Jahren festgesetzt sind. Kurz gefasst argumentierte Ritter, dass kein anderer als Michael B. als Täter in Betracht komme und es genügend Indizien gebe, die ihn "in der Gesamtschau" überführten.

Objektiv fest steht, dass die zweite Ehefrau des Angeklagten brutal getötet wurde. Der Rechtsmediziner Professor Wolfgang Keil hatte bei der Obduktion der Leiche herausgefunden, dass die Frau erst mit Dutzenden Faustschlägen sowie einem "lattenartigen Gegenstand" verprügelt und anschließend erwürgt worden war. Ihre letzten Lebenszeichen waren ein kurzes Telefonat mit ihrem Sohn um 12.35 Uhr und eine SMS-Kurznachricht, die sie zwei Minuten später an eine Erdinger Bekannte schickte. Diese hatte sie nur wenige Zeit davor in ihrem Reihenhaus im Erdinger Stadtteil Pretzen besucht. Da der Angeklagte gegen 13.30 Uhr in seiner Praxis eintraf, habe er ausreichend Zeit gehabt, seine Frau umzubringen und den Tatort anschließend zu verändern, befand der Staatsanwalt.

Ritter ist davon überzeugt, dass der Angeklagte seit langem von der Alkoholerkrankung seiner Frau wusste. Ein Bluttest hat ergeben, dass das Opfer zum Todeszeitpunkt 1,6 Promille hatte. Die Frau war, wie organische Befunde und hohe Leberwerte bewiesen, offensichtlich sei längerem schon alkoholabhängig, hatte es aber geschafft, ihre Suchterkrankung zu verbergen. Es ist eine der Seltsamkeiten des Falles, dass Michael B. vor Gericht stets beteuert hat, auch er habe davon erst einen Tag vor dem Tod seiner Frau erfahren. Das steht allerdings im eklatanten Widerspruch zu den Aussagen mehrere Zeugen, denen Michael B. am Tattag über eine langjährige Alkoholabhängigkeit seiner Frau berichtete, betonte Staatsanwalt Ritter. Der für ihn zentrale Punkt in seinem Plädoyer war, dass der Tatort vom Täter absichtlich manipuliert und inszeniert worden war. Alle, die am Abend die Leiche im Bad des Reihenhauses liegen sahen, glaubte, die Frau sei betrunken gestürzt und habe sich dabei eine tödliche Kopfverletzung zugezogen. Die Veränderung des Tatorts ist aber durch knifflige kriminalistische Untersuchungen bewiesen. Demnach wurde die Leiche so hingelegt, dass es nach einem Sturz aussah. Sie muss vorher anders gelegen haben. Außerdem wurden Blutspuren weggeputzt und vor dem Bad ein Stuhl schräg an die Wand gestellt, so als ob er beim Sturz der Frau umgekippt wäre. Eine halb leere Weinflasche, die nachweislich auf den Boden gelegt worden war, komplettierte das Trugbild.

Für Staatsanwalt Ritter können diese Manipulationen nur vom Angeklagten vorgenommen worden sein. Ein unbekannter Mörder hätte sich nicht die Arbeit gemacht -auch weil er gar keine Veranlassung dazu gehabt hätte. Der Angeklagte habe hingegen mit seinem Verhalten gegenüber dem Notarzt und der Polizei aktiv dazu beigetragen, dass man zunächst auf die Inszenierung hereinfiel. Mehr noch, erklärte Ritter, habe der Angeklagte sogar eine zweite taktische Schiene gefahren, falls die Irreführung mit dem angeblichen Sturz nicht funktioniert hätte - was sie letztlich ja nicht tat. Michael B. habe nebenbei auch Hinweise auf einen unbekannten Mister X. gegeben.

Einen Punkt hält Ritter für besonders beweiskräftig: An den Handschuhen des Angeklagten sind unsichtbare Blutspuren nachgewiesen worden. Die Erklärung des Angeklagten, er habe die Handschuhen angezogen, als er spät am 4. Dezember mit Erlaubnis der Polizei Blut seiner toten Frau wegputzte, wertete Ritter als arg konstruiert. Die Erklärung, er habe diese Handschuhe noch später dann in die Garage gebracht und auf den Lenker seines Fahrrads gelegt, sei jedoch nicht nur unglaubwürdig, sondern nachweislich falsch: Die Handschuhe lagen woanders.

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SZ vom 30.06.2017
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