Süddeutsche Zeitung

Landgericht Landshut:Berufung zurückgezogen

Lesezeit: 1 min

54-Jähriger muss wegen sexuellen Missbrauchs ins Gefängnis

Von Alexander Kappen, Landshut

Alle waren bereit, den Fall in einem weiteren Prozess aufzuarbeiten. Der Vorsitzende Richter und die beiden Schöffen der zweiten Strafkammer des Landshuter Landgerichts betraten den Sitzungssaal. Dort warteten bereits die Staatsanwältin sowie der Angeklagte, der sich wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes verantworten musste. Er hatte gleich zwei Verteidiger zu dieser Berufungsverhandlung mitgebracht. Doch diese war schon wieder vorbei, kaum dass sie begonnen hatte.

Noch bevor der erste Zeuge, der bereits vor dem Sitzungssaal 7 des Landshuter Landgerichts wartete, seine Aussage gemacht hatte, ließ der 54-jährige Angeklagte am Montagmittag über einen seiner beiden Verteidiger erklären, dass er seine Berufung zurückziehe. Die Staatsanwältin zog ihre Berufung daraufhin ebenfalls zurück. Damit, so erklärte Vorsitzender Richter Peter Pöhlmann, sei das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Freising vom Februar vergangenen Jahres rechtskräftig. Der Angeklagte, der zur Tatzeit im nördlichen Landkreis Freising wohnte, erhielt somit wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zehn Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren.

Gleich zu Beginn der Berufungsverhandlung am Landgericht baten die Verteidiger das Gericht um ein Rechtsgespräch. Daraufhin zogen sich alle Prozessbeteiligten zurück, benötigten für ihre Unterredung allerdings nicht allzu lange. Offenbar ging es nur darum, dass Gericht vom Rückzug der Berufung zu unterrichten. Die Staatsanwaltschaft, die gegen das Urteil des Freisinger Amtsgerichts aus dem Vorjahr ebenfalls Rechtsmittel eingelegt hatte, überlegte es sich daraufhin offenbar auch anders und akzeptierte die drei Jahre Freiheitsstrafe.

Die angeklagten Fälle liegen bereits 14 bis 16 Jahre zurück. Das geht aus dem Urteil des Amtsgerichts Freising hervor, das der Vorsitzende Richter auszugsweise vorlas. Demnach missbrauchte der heute 54-Jährige einen Jungen zwischen Oktober 2002 und Anfang 2004 sowohl in der Wohnung des Angeklagten in einer Gemeinde in der Hallertau als auch in der elterlichen Wohnung des Opfers, die sich in der Nachbargemeinde befand. Der erste Fall ereignete sich offenbar nur wenige Monate nach dem zwölften Geburtstag des Jungen. Der Angeklagte, so stand es im Urteil, habe gewusst, dass das Opfer noch keine 14 Jahre alt war und habe dies billigend in Kauf genommen. Der gebürtige Freisinger hatte sich somit des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes schuldig gemacht.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3855169
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 06.02.2018
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.