Kreisausschuss:Gemeinsamer Datenschutz

Landkreis bietet Gemeinden Zweckvereinbarung an

Um den Städten, Märkten und Gemeinden im Landkreis den Datenschutz zu erleichtern, bietet ihnen der Landkreis eine Zweckvereinbarung an, mit der sie die Hilfe eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten und eines gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten in Anspruch nehmen können. Das hat der Kreisausschuss in seiner vergangenen Sitzung einstimmig beschlossen.

Die Idee war bei einer Bürgermeister-Dienstbesprechung entstanden, mittlerweile liegen bereits 16 Gemeinderatsbeschlüsse vor, die das Vorhaben befürworten. Es sei ein Angebot, mitzumachen, aber kein Muss, erläuterte Landrat Martin Bayerstorfer (CSU). Auch ein späterer Beitritt sei möglich, antwortete er auf eine entsprechende Frage von Ulla Diekmann (SPD). Helga Stieglmeier (Grüne) wünschte sich zudem eine Datenschutz-Schulung für die Mitglieder des Kreistags, weil sie auch mit sensiblen Daten zu tun hätten. "Das können wir intern machen, hat aber mit der Vereinbarung mit den Gemeinden nichts zu tun", sagte Bayerstorfer.

Es handelte sich um zwei separate Zweckvereinbarungen, über die abgestimmt wurden. Einmal ging es um den Datenschutzbeauftragten und einmal um den Informationssicherheitsbeauftragten. Die jährlichen Kosten für den Datenschützer wurden auf 34 000 Euro veranschlagt, die Kosten für den Informationssicherheitsbeauftragten auf etwa 40 000 Euro. Hans Wiesmaier (CSU) betonte, es sei auch für den Datenaustausch zwischen Gemeinden und dem Landratsamt wichtig, eine gemeinsame Ebene zu haben. Als Sprecher der Gemeinden sei er dankbar, dass auch der Landkreis dabei sei.

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