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Konversion in Erding:Der Bund gibt Rabatt

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Eine Verbilligungsrichtlinie reduziert den Kaufpreis für ehemalige Bundeswehrflächen, das betrifft auch den Erdinger Fliegerhorst. Je mehr Sozialwohnungen realisiert werden, desto weniger kostet der Baugrund

Von Florian Tempel, Erding

Eine neu aufgelegte Verbilligungsrichtlinie erleichtert es Kommunen, Grundstücke vom Bund zu kaufen. Wenn die Flächen für sozialen Wohnungsbau genutzt werden, gibt es sie im besten Fall sogar umsonst. Im Fall des Erdinger Fliegerhorsts, den die Stadt Erding nach dem für 2024 geplanten Abzug der Bundeswehr am liebsten komplett kaufen würden, ist zwar nicht mit einem Preisnachlass von hundert Prozent zu rechnen. Dennoch gilt auch hier: Jede Sozialwohnung senkt den Grundstückspreis erheblich - je mehr sozialer Wohnungsbau, desto weniger wird die Konversionsfläche kosten.

Die größte Konversionfläche in Bayern

Seit Jahren ringt Oberbürgermeister Max Gotz (CSU) mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) um möglichst günstige Konditionen beim Fliegerhorstgelände. Aber Konkretes tut sich in der Sache kaum. Die Situation ist komplex. Das Bundeswehrareal ist mit etwa 400 Hektar die größte Konversionsfläche, für die die Bima in Bayern zuständig ist. Eine vor Jahren von der Stadt Erding erstellte Entwicklungsstudie sah Wohnbebauung auf einem etwa 50 Hektar großen Bereich vor, dazu Gewerbeflächen und viel Grün für Erholung und Natur. Eine genaue Planung gibt es aber bislang nicht. Immer wieder ist nur vage davon die Rede, dass ein neuer Stadtteil für bis zu 5000 neue Einwohner entstehen werde. Dazu müsste man etwa 2000 Wohnungen bauen.

OB Gotz verweigerte bisher aus taktischen Gründen ein konkretes Nutzungskonzept für den Fliegerhorst, weil die Bima auf dieser Grundlage den Wert des Geländes ermitteln könnte. Gotz scheut das, weil dann womöglich ein immenser Kaufpreis herauskommen würde - vielleicht ein höherer, als sich die Stadt Erding leisten könnte. Am Montag war Erdings OB nicht zu erreichen.

Es muss klar sein, was geplant wird.

Um Rabatte nach der vom Bundestag nachgebesserten Verbilligungsrichtline zu errechnen, brauche es aber ein Nutzungskonzept, sagt Hans-Peter Fehr von der Bima. Um Preisnachlässe für sozialen Wohnungsbau - und auch soziale Einrichtungen wie etwa Kindertagesstätten - abzuziehen, muss erst einmal klar sein, wie viel davon geplant wird. Pro neu geschaffene Wohneinheit "für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus" reduziert sich der Kaufpreis für das benötigten Grundstück um 25 000 Euro.

Da die Rabatte der Verbilligungsrichtlinie mit einem festen Betrag pro Wohneinheit festgelegt sind, wirkt sich der Nachlass je nach Gegend unterschiedlich aus. Wo die Grundstückpreise noch relativ günstig sind, ist der Effekt prozentual gesehen größer. Fehr nannte ein Beispiel, laut dem die Bima bald an eine Kommune - welche wollte er nicht sagen - eine große Grundstücksfläche für null Euro veräußern werde. In dem von Fehr nicht konkret benannten Fall sei der Bau von 360 Sozialwohnungen und etwa genau so viel frei finanzierte Wohnungen geplant. Der von der Verbilligungsrichtlinie vorgegebene Preisnachlass von neun Millionen Euro führen in diesem Fall dazu, dass die Kommune letztlich gar nichts für den gesamten Baugrund zahlen müsse.

In Fürstenfeldbruck gibt es wie in Erding einen Fliegerhorst. Dort soll die Bundeswehr Ende 2023 abziehen. Es geht um 180 Hektar im Gebiet der Stadt Fürstenfeldbruck. Noch ist auch dort unklar, welcher Anteil davon für Wohnbebauung geeignet ist. Anfang 2019 soll es einen städtebaulichen Wettbewerb für das Gelände geben und Ende 2019 konkrete Planungen vorliegen. Bislang geht man davon aus, dass in dem neuen Stadtteil 3000 bis 5000 Menschen leben könnte. Das wären ähnliche Dimensionen, wie man sie auch in Erding für denkbar hält. Die Stadt Fürstenfeldbruck hat sich eine Quote von 40 Prozent Sozialwohnungen bei jedem größeren Bauprojekt vorgegeben. Bei mehreren hundert Sozialwohnungen sollte der Preisrabatt nach der Verbilligungsrichtlinie einen zweistelligen Millionenbetrag ausmachen.

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Quelle:
SZ vom 09.10.2018
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