Kompromiss erreicht:Enger zusammenrücken

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Asia-Restaurant in Baldham muss Terrassenplätze reduzieren

Der zurückliegende Sommer hat nicht nur an sämtlichen Hitzerekorden gekratzt, sondern auch den Wirten einen echten Geldsegen beschert - vorausgesetzt bei ihnen im Gasthaus gab es die Möglichkeit, draußen zu sitzen. Das asiatische Restaurant VietRoyal am Baldhamer Karwendelplatz bietet seinen Gästen etwa 50 Sitzplätze im Hinterhof. Eine wichtige Geschäftsgrundlage, wie der Betreiber sagt. Doch fast wäre damit jetzt Schluss gewesen, denn nach einer Änderung des dortigen Bebauungsplans liegt die Freischankfläche plötzlich außerhalb der Baugrenzen - und ist damit eigentlich nicht mehr zulässig.

Aufgefallen ist die Sache erst, als die Betreiber des Restaurants über ihrer Terrasse eine Überdachung angebracht haben. Die Gemeinde Vaterstetten verhängte daraufhin eine Nutzungsuntersagung. Dagegen ging die Betreiberfamilie gerichtlich vor, weshalb sich das Verwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigen musste. Wie die Vorsitzende Richterin Cornelia Dürig-Friedl und ihre Kollegen beim Ortstermin aber feststellen konnten, haben die Inhaber die Überdachung der Terrasse bereits wieder entfernt. Damit war die ebenfalls verhängte Beseitigungsanordnung der Gemeinde ohnehin vom Tisch.

Blieb also noch die Frage zu klären, wie es grundsätzlich mit der Freischankfläche weitergeht. Und dazu hatte das Gericht mit Blick auf die ursprüngliche Baugenehmigung eine klare Meinung. Der Gebäudekomplex wurde im Jahr 1959 errichtet. Während im oberen Teil Wohnungen untergebracht sind, wurden die Räume im Erdgeschoss schon immer als Restaurant genutzt. In der damaligen Baugenehmigung war dafür auch ausdrücklich eine gewerbliche Verwendung vorgesehen, die ebenfalls die Terrassenfläche mit einschließt. Auch wenn sich jetzt der Bebauungsplan geändert habe, "kann genehmigter Bestand nicht einfach ignoriert werden", sagte Dürig-Friedl.

Die Richterin schlug den Parteien deshalb einen Kompromiss vor. Die Wirtsleute können die Freischankfläche weiterhin nutzen, müssen aber die Anzahl der Sitzplätze von 50 auf maximal 40 reduzieren. Außerdem müsse spätestens um 22 Uhr im Außenbereich Feierabend sein. Eine Überdachung ist weiterhin nicht zulässig. Mit diesem Angebot konnten sowohl die Gemeinde, als auch der Restaurantbetreiber gut leben.

Dürig-Friedl gab abschließend noch zu bedenken, dass eine Freischankfläche in der Nähe von Wohnungen grundsätzlich oft eine heikle Angelegenheit sei. "Natürlich wird es immer Nachbarn geben, die sich darüber beschweren. Aber das Leben ist eben hart."

© SZ vom 30.11.2018 / AJU - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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