Süddeutsche Zeitung

Klinikum Erding:Peinliche Situationen vor Gericht

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Zeugenaussagen werfen schlechtes Licht auf einen fristlos entlassenen Chefarzt. Es geht um unappetitliche Details - und um viel Geld

Von Florian Tempel, München/Erding

Der Arbeitsprozess des vor bald einem Jahr fristlos entlassenen Chefarztes der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe am Klinikum Erding, Michael Krauth, ist in einer bizarren Phase angekommen. Die Vorsitzende Richterin der 7. Kammer des Arbeitsgerichts München hat längst deutlich gemacht, dass der offizielle Kündigungsgrund - Krauth hatte eine Studentin nach einer Operation ohne Aufsicht eine Wunde zunähen lassen - für einen fristlosen Rausschmiss nicht ausreiche.

Dennoch geht der Prozess weiter. Am Donnerstag wurden sechs Mitarbeiter und ehemalige Schüler der Krankenpflegeschule des Klinikums insgesamt viereinhalb Stunden lang in öffentlicher Verhandlung als Zeugen gehört. Sie berichteten von zum Teil länger zurückliegenden Drohungen, Vorfällen und vulgären Äußerungen Krauths, die sie als sehr unangemessen, beleidigend oder belästigend empfanden. Für die Zeugen und für den geschassten Chefarzt waren die öffentlichen Aussagen vor Gericht in jedem Fall eines: Es waren höchst peinliche Situationen.

Klinikleiter Sándor Mohácsi hatte die Berichte vor einem Jahr bei Befragungen und in Gesprächen mit Mitarbeitern des Klinikums zusammengesammelt. Krauth selbst wurde mit den Mitarbeiter-Aussagen vor seiner Kündigung am 24. November 2014 jedoch nicht konfrontiert und erhielt keine Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

Erst als das Gericht bei einem Verhandlungstermin im Juli deutlich machte, dass es den offiziellen Kündigungsgrund nicht akzeptieren werde, packte Mohácsi die Berichte aus. Er sagte damals, man habe die weiteren Vorwürfe "auch zum Schutz von Herrn Krauth" zunächst zurückgehalten. Damit machte er indirekt klar, dass diese Vorwürfe die eigentlichen Kündigungsgründe seien, er aber gehofft hatte, der offiziell angegebene Grund werde schon ausreichen.

Formal sind die Vorwürfe der Klinik-Mitarbeiter nun die Basis für einen sogenannten Auflösungsantrag. Er ist gewissermaßen der letzte Ausweg für den Arbeitgeber, wenn seine offizielle Kündigung vom Gericht - so wie in diesem Fall - wahrscheinlich aufgehoben wird. Im Kündigungsschutzgesetz heißt es, das Arbeitsgericht kann den Arbeitsvertrag auflösen, "wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen". Da mit einem solchen Auflösungsantrag der Kündigungsschutz gewissermaßen untergraben werden kann, haben Arbeitgeber damit nur in Ausnahmefällen Erfolg.

Natürlich geht es auch um viel Geld. Eine gerechtfertigte fristlose Kündigung wäre für das Klinikum Erding die finanziell günstigste Lösung. Da das Gericht aber deutlich gemacht hat, dass es den offiziellen Kündigungsgrund nicht akzeptieren wird, stand als zweite Möglichkeit eine außergerichtliche Einigung im Raum.

Die Vorsitzende Richterin hatte in einem vorausgegangenen Termin aber vergeblich versucht, die beiden Parteien zu einem Vergleich zu bewegen. Sie hatte folgenden Vorschlag gemacht: Die Kündigung wird zurückgenommen, das Klinikum stellt Krauth frei, zahlt ihm aber ein Jahr lang sein Chefarztgehalt weiter und dann 250 000 Euro Abfindung. Mohácsi war das viel zu viel, Krauth und seinem Anwalt Stefan Baumann war es zu wenig.

Wenn der Arbeitsvertrag im zweiten Anlauf über den Auflösungsantrag gerichtlich aufgelöst würde, wird vom Gericht eine Abfindung von maximal einem Jahresgehalt festgesetzt - was dem Klinikum entgegen kommen dürfte. Wenn es aber die fristlose Kündigung und den Auflösungsantrag verwirft, ist die Situation für das Klinikum sehr schlecht.

Mohácsi hat vor Gericht gesagt, er sehe eine neuerliche Beschäftigung Krauths in Erding als untragbar an und werde ihn von der Arbeit freistellen. Dann aber müsste das Klinikum Krauth entweder bis zum Rentenalter sein Chefarztgehalt weiterzahlen oder auf seine Forderungen eingehen und ihm eine hohe Abfindung überweisen. Krauths Anwalt hat beim allerersten Gerichtstermin gesagt, er halte 1,5 Millionen Euro für nicht unangemessen.

Krauth, der seit April als Oberarzt in Wasserburg arbeitet, hat vor Gericht gesagt, es gehe ihm in erster Linie "um vollständige Rehabilitation". Er sei "öffentlich hingerichtet" worden. Er sieht den wahren Grund seiner Kündigung darin, dass er Klinikleiter Mohácsi wegen dessen Betriebsführung kritisiert habe.

Die Zeugenaussagen am Donnerstag betrafen Krauth weniger als Mediziner, sondern als Führungskraft und Mensch. Eine Assistenzärztin berichtete, dass er ihr nach Unstimmigkeiten über eine Dienstanweisung cholerisch mit dem Rausschmiss aus seiner Abteilung gedroht habe. Ein ehemaliger Pflegeschüler und eine Assistenzärztin berichteten von sehr vulgären, zwei Pflegerinnen von anzüglichen Äußerungen. Schön war das alles nicht. Ob es aber ein völlig zerrüttetes Arbeitsverhältnis beschreibt, ist fraglich. Denn mehrere Zeugen sagten auch, dass sie trotz der Vorfälle auf beruflicher Ebene mit Krauth recht gut ausgekommen seien. Der Prozess dauert an.

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Quelle:
SZ vom 07.11.2015
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