Klinikum Erding:Ballungsraumzulage für Krankenhausmitarbeiter

Von Florian Tempel, Erding

Viele Mitarbeiter des Klinikums Erding dürfen sich freuen: Sie erhalten rückwirkend zum 1. Januar die Ballungsraumzulage. Das hat der Krankenhausausschuss des Kreistags einstimmig beschlossen. Nach Angaben der Klinikleitung kommen aktuell exakt 306 Mitarbeiter in den Genuss der Zusatzzahlungen. Viele Kollegen gehen hingegen leer aus - weil sie nicht den richtigen Wohnsitz für die Ballungsraumzulage haben. Im Schnitt wird ein zulageberechtigter Krankenhausmitarbeiter 1290 Euro im Jahr dazu bekommen. Den Landkreis kostet die Gewährung der Zulage laut einer Vorausberechnung knapp 400 000 Euro im Jahr.

Dass zumindest ein Teil des Klinikpersonals die Ballungsraumzulage erhält, hat mit der Rechtsformänderung des Krankenhauses zum 1. Januar zu tun. Das Klinikum Erding war zuvor ein eigenständiges Kommunalunternehmen. Kein Angestellter des Kommunalunternehmens hatte Anspruch auf die Zulage, die es nur im regulären öffentlichen Dienst gibt. Seit Jahresbeginn ist das Klinikum jedoch wieder ein Eigenbetrieb des Landkreises. Die Mitarbeiter des Krankenhauses sind somit in einem engeren Sinn Beschäftigte des Landkreises. Wer direkt beim Landkreis angestellt ist - das wurde 2011 vom Kreisausschuss des Kreistags extra beschlossen -, hat prinzipiell Anspruch auf die Ballungsraumzulage. Somit gilt das nun auch grundsätzlich für die Klinikmitarbeiter.

Allerdings muss man dafür zwei Kriterien erfüllen. Der Arbeits- und der Wohnort müssen in bestimmten Gemeinden liegen. Im Landkreis Erding liegen nur die Stadt Erding und die Gemeinden Forstern, Ottenhofen und Wörth im sogenannten "Verdichtungsraum München". Daran ist nicht zu rütteln, denn so ist es im Landesentwicklungsprogramm (LEP) gesetzlich festgelegt. Früher wurden mehr Gemeinden im Landkreis berücksichtigt, zum Beispiel Oberding, Moosinning, Finsing und Neuching. "Es ist totaler Schwachsinn", schimpfte der Neuchinger Bürgermeister Hans Peis (CSU), dass das geändert worden sei, "das muss man immer wieder betonen". In den herausgefallenen Gemeinden seien die Lebensbedingungen keineswegs günstiger geworden.

Da aber auch die Dienststelle in einer der im Landesentwicklungsprogramm aufgelisteten Kommunen liegen muss, ergibt sich auch, dass nur Mitarbeiter des Haupthauses in Erding die Ballungsraumzulagen erhalten können. Wer hingegen in der Klinik Dorfen arbeitet, hat keinen Anspruch, auch wenn er vom Wohnort her zulageberechtigt wäre.

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